5. Umwelt und Klimaschutz in Gütersloh

Umwelt- und Klimaschutz ist im Jahr 2020 vielleicht eines, wenn nicht sogar das prägendste Thema in politischen Debatten. Dies trifft sowohl auf die bundes-, landes- wie auf die kommunalpolitische Ebene zu.

Die SPD hat sich diesem Thema aber nicht erst seit dem medialen Interesse an Greta Thunberg und der daraus erwachsenden Fridays for Future Bewegung zugewendet. Die SPD Gütersloh hat sich konsequent über die letzten Jahre für die Belange des Umwelt- und Klimaschutz eingesetzt. In den letzten Jahren ist der Umwelt- und Klimaschutz noch thematisch um den Punkt Klimafolgen erweitert worden. Phänomene wie Starkniederschläge oder Hitzeperioden sind auch in Gütersloh bereits als deutliche Zeichen des sich verändernden Klimas zu erkennen.

Viele Ziele, Ansätze und Maßnahmen sind im gemeinsamen Antrag zum Klimaschutz im Juli 2019 beschlossen worden, zu dem wir uns ausdrücklich bekennen und das wir kleinschrittig umsetzen möchten.

5.1. Erneuerbare Energie vor Ort erzeugen

Die Entwicklung im Energiesektor führt zunehmend weg von großen, zentralen Erzeugungssystemen hin zu dezentralen, intelligenten, kleineren Anlagen. Dabei werden regionale Ressourcen wie Sonne, Wind, Biogas und Kraft-Wärme-gekoppelte Anlagen einen deutlich höheren Stellenwert für die Versorgung der heimischen Industrie, des Handels und der Bevölkerung einnehmen.

In diesem Zusammenhang hat sich die SPD Gütersloh auch massiv für die erfolgreiche Umsetzung des Windparks am Rhedaer Forst eingesetzt. Dank der Inbetriebnahme im Jahr 2017 beziehen ca. 5.000 Haushalte nun klimafreundlichen Strom von den Stadtwerken Gütersloh. Die SPD Gütersloh bedauert, dass die veränderten Abstandsregelungen im Windenergieerlass 2018 die weitere Verbreitung dieser Energieerzeugung im Stadtgebiet nahezu ausschließt.

Vor diesem Hintergrund kommt dem

Ausbau der Stromerzeugung mit Photovoltaik

eine besondere Bedeutung zu. Das gilt natürlich für die städtischen Liegenschaften und bei der Ausweisung neuer Gewerbegebiete. Gleichermaßen sollen aber auch bestehende gewerbliche Flächen sowie private Haushalte, sowohl im Neubau als auch bei Bestandsimmobilien, hierzu beitragen.

Die SPD Gütersloh hat sich seit mehr als 35 Jahren gegen die Nutzung der Atomkraft ausgesprochen, die Notwendigkeit der regenerativen Energien sowie Maßnahmen zur Kraft-Wärmekopplung und zu Energieeinsparungen beschrieben und sich im Rat der Stadt dafür eingesetzt. Schließlich wollen wir auf der kommunalen Ebene die Treibhausgase reduzieren und Energie aus fossilen Rohstoffen einsparen. Diesen Weg werden wir zukünftig verstärkt fortsetzen.

Unsere Stadtwerke sollen vollständig auf Atomstrom verzichten und durch ihre eigene Produktion regenerative Energien fördern, ihren Bezug von Ökostrom steigern und die Energieberatung ausbauen.

Die Stadt Gütersloh hat sich zu den Zielen des Pariser Abkommens aus 2015 bekannt und somit werden die umweltpolitischen Ziele darauf ausgerichtet unseren Beitrag u. a. für das 2-Grad-Ziel zu leisten. Die zuvor durch den Rat beschlossene Minderung der CO2-Emission um 30 Prozent, sollte noch übertroffen werden. Unser Ziel muss perspektivisch eine klimaneutrale Kommune sein. Die Energieerzeugung durch regenerative Energien ist für uns die zentrale Säule für die Erreichung unserer Klimaziele: Langfristig ist es dabei das Ziel der SPD die Energiebedarfe der städtischen Gebäude sowie der Stadtwerke Gütersloh zu 100% durch regenerative Energien zu decken. Wir setzen uns dafür ein, dass die seit 2015 geltenden Leitziele im Klimaschutzkonzept der Stadt übertroffen werden und der Grad der Zielerreichung kontrolliert wird. Im Rahmen dieses Konzeptes und der Kontrolle hat der Klimabeireit eine wichtige Bedeutung. Mit dem Gremium des Klimabeirates haben wir in Gütersloh bereits sehr gute Erfahrungen machen dürfen und möchten diese Form der Beteiligung von interessierten Expertinnen und Experten ausbauen, z. B. durch die Aufnahme einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Initative Fridays for Future.

5.2. Den Energiebedarf in der Stadt Gütersloh senken

Die energetische Sanierung von Gebäuden muss auch aus kommunaler Sicht noch stärker gefördert werden. Dies ist nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes notwendig, sondern auch angesichts rasant steigender Energiepreise. Hohe Energiepreise belasten gerade Haushalte mit geringem Einkommen, da dort die Aufwendungen für die Nebenkosten überproportionale Aufwendungen für das Haushaltseinkommen zur Folge haben. Durch energieeffiziente Renovierung von öffentlichem Wohnraum würden insbesondere Menschen mit geringem Einkommen profitieren. Der Energiebedarf von Gebäuden kann durch neue Fenster, Wärmedämmung und effizientere Heizungsanlagen erheblich vermindert werden. Energieeinsparinvestitionen sind deshalb ausdrücklich zu fördern, um den Klimaschutz voranzubringen und um Arbeitsplätze gerade im mittelständischen Handwerk vor Ort zu schaffen und zu sichern. Hierzu gehört dauerhaft

eine umfassende, kompetente und aufsuchende Beratung der Haus- und Gebäudeeigentümer und der Mieter,

für die erkennbar sein muss, dass sich Einsparinvestitionen rentieren. Dies gilt gleichermaßen für die Gebäude der öffentlichen Hand und der kommunalen Unternehmen.

5.3. Klimafreundliche Stadtentwicklung

Auch Stadtplanung und Stadtentwicklung werden sich stärker als bisher den Erfordernissen des Klimaschutzes stellen müssen. Dabei gilt es, vermeidbare Wege auch tatsächlich zu meiden. Dies bedeutet, dass bei einem entsprechenden Quartiers- und Stadtteilmanagement darauf zu achten ist, dass benötigte Angebote auch weitgehend vorzuhalten sind. So können unnötige weite Wege zum Einkaufen, zur medizinischen Versorgung oder auch zu benötigten Dienstleitungen vermieden werden. Die Stadt Gütersloh hat auch beim eigenen Wohnungsbestand eine Vorbildfunktion.

Hier gilt es, soziale und ökologische Aspekte zu vereinen und auch energetische Sanierungen im städtischen Bestand vorzunehmen.

Die Stadt Gütersloh hat aufgrund des Antrages der SPD Gütersloh aus 2017 die Aufgabe erhalten, sich verstärkt mit der Anpassung an die Klimafolgen zu befassen. Dieses Arbeitsprogramm gilt es regelmäßig auf seine Aktualität zu überprüfen und fortzuschreiben.

Ein Effekt durch die Veränderung der Bevölkerung in Folge des demografischen Wandels wird die Zunahme von Ein- bis Zwei-Personenhaushalten und damit einhergehend ein höherer spezifischer Wohnflächenverbrauch pro Kopf sein.

Der hohe Verbrauch an Flächen und das stetige Wachsen versiegelter Fläche sind mittel- und langfristig aber aus unserer Sicht keine Optionen, deshalb sollten in regelmäßigen Abständen – z. B. alle zwei Jahre – geprüft werden, ob bei Ausweisung von neuen Wohngebieten einer Verdichtung der vorhandenen Wohnstrukturen vorzuziehen wäre.

Hierüber können die Kosten der dafür notwendigen Infrastrukturmaßnahmen eingespart werden und der Flächen- und Ressourcenverbrauch minimiert werden.

Ebenfalls aus umweltpolitischen Gesichtspunkten der Stadtentwicklung ist bei neu aufzustellenden Bebauungsplänen und geeigneten Einzelprojekten immer zu prüfen ob eine Nah- oder Fernwärmeversorgung unter ökologischen Aspekten auch finanziell dargestellt werden kann.

Die Verwaltung soll zudem darauf achten, dass bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen ein grüneres Stadtbild geprägt wird.

Die Bepflanzung von Vorgärten oder aber das Vorhalten von Versickerungsflächen auf größeren Gewerbegrundstücken sind hier als mögliche Maßnahmen zu nennen. Dort wo bereits Bebauungspläne aufgestellt sind, die Grundstücke aber noch in städtischer Hand sind, sollen die zuvor beschriebenen Maßnahmen den Käufern als Auflage aufgeben werden.

Als ein gelungenes Beispiel einer klimafreundlichen Stadtentwicklung ist die Klimaschutzsiedlung in Pavenstädt zu nennen. Es sind ca. 20 Einfamilienhäuser entstanden und hierbei energetische Vorgaben an die Gebäude (3-Liter-Haus oder Passivhaus) und an die gesamte Siedlung (u. a. maximal 20% Einstrahlungsverluste) gestellt worden. Zudem werden u. a. eine gute Verkehrsanbindung zum ÖPNV, im Bereich der Versorgung eine gute Anbindung an Infrastruktureinrichtungen, flächensparendes Bauen sowie ein niedriger Verkehrsflächenanteil bei den Planungen erfüllt.

Auch im Bereich der Mobilität können die Stadt und insbesondere die Stadtwerke vorangehen, indem sie durch einen intelligenten Ausbau des Ladenetzes die Elektromobilität fördern.

Wir unterstützen Bürgerinnen und Bürger bei ihren eigenen Anstrengungen und wollen in Gütersloh überall aktive Beiträge dazu leisten, wo die Stadt unmittelbar Entscheidungsträger ist. Deswegen wollen wir für vorbildliches Verhalten aller städtischen Einrichtungen und Institutionen sorgen. Als Musterbeispiel ist hier die Vergabe des Baus der Kita in Pavenstädt an einen Träger und einen Investor, die die Kita in Passivhaus-Bauweise gebaut haben, zu nennen. Zudem wird die Straßenbeleuchtung schrittweise auf ökologisch und ökonomisch sinnvolle LED-Beleuchtung umgestellt, bei der zudem noch auf die Verminderung von Lichtverschmutzung geachtet wird. Hierbei wird auch die Möglichkeit einer insektenfreundlichen Ausleuchtung berücksichtigt und Lichtemissionen stärker vermieden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die benötigte Beleuchtung auch sichergestellt wird.

Der Einsatz effizienter Technik im Rahmen des gesamten Gebäudemanagements und von technischem Gerät und energiesparenden Fahrzeugen im Rahmen des kommunalen Beschaffungswesens sind unverzichtbare Investitionsfelder kommunaler Energie- und Klimapolitik. Die Gütersloher Bodenvorratspolitik setzt auf modernes Flächenmanagement, das durch An- und Verkauf, Flächenrecycling und Neuerschließung gewerblicher Flächen ein möglichst vielfältiges Angebot für alle Formen der Nachfrage bereithält und ungerechtfertigten Flächenverbrauch stoppt. Zur Verbesserung des städtischen Binnenklimas ist darüber hinaus verstärkt auf Frischluftschneisen zu achten. Die Zersiedelung immer weiterer Gebiete muss vermieden und Freiflächen für Umwelt und Erholung sollen nicht durch überflüssige Straßenbauprojekte zerstört werden.

5.4. Schutz von Artenvielfalt und Natur

Der Schutz von Natur und Landschaft hat schon seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert und wird jährlich durch das Biodiversitätsprogramm auditiert und Maßnahmen abgeleitet. Darüber hinaus wurden im Ausschuss für Umwelt und Ordnung im Sommer 2019 auf Antrag der SPD Gütersloh Maßnahmen zum Insekten- und insb. Bienenschutz auf den Weg gebracht.

Durch eine veränderte Flächenbewirtschaftung wird zudem durch die Verwaltung ein weiter wichtiger Beitrag im Bereich des Insektenschutzes geleistet.

Dazu muss der dramatische Flächenverbrauch gestoppt werden, Biotopverbünde sind auszubauen, Lücken in Grüngürteln zu schließen, Fluss- und Bachläufe (z. B. Dalke) zu renaturieren. Die Landwirtschaft ist aufgerufen, verstärkt Weide- und Blühflächen vorzuhalten.

Der städtische Baumbestand ist nachhaltig zu fördern, etwa durch die Neu- und Ersatzpflanzung an das sich verändernde Stadtklima angepasste Bäume. Der Waldbestand ist auszuweiten.

Ein wichtiger Baustein ist die Sanierung und Nutzbarmachung von Altlasten- und Brachflächen, um eine unnötige Inanspruchnahme von Freiflächen und grünen Wiesen zu vermeiden. Altlastensanierung und Brachflächen-Recycling sind aktiver Naturschutz, der weiter verstärkt werden muss. Den Bestand von heimischen Bäumen gilt es zu schützen. Vor allem durch die dringende Einhaltung der weiterhin geltenden Baumschutzsatzung.

Um einen nachhaltigen Schutz der Umwelt zu verwirklichen, gilt es auch, über den direkten Naturschutz hinaus präventive Maßnahmen zu ergreifen. Die Stadt hat hier z. B. über den City-Becher ein attraktives Angebot geschaffen, Einweg-Kaffeebecher zu vermeiden.

Auch das Einrichten einer kommunalen Einwegsteuer soll geprüft werden.

5.5. Gütersloh wird eine abfallarme Stadt

Sozialdemokratische Umweltpolitik konzentriert sich darauf, vorzubeugen und nicht nur zu reparieren. Es bedarf einer vernetzten Umweltpolitik, die die Umweltmedien Wasser, Boden und Luft gleichzeitig im Blick hat und als ressortübergreifende Aufgabe verstanden wird.

Die Wasserversorgung, die Abfallentsorgung und die Abwasserreinigung müssen in kommunaler Hand bleiben, weil die Kommunen seit Jahrzehnten ein verlässlicher Partner für eine umweltgerechte Ver- und Entsorgung sind. Sie garantieren eine ortsnahe Grundversorgung auf der Grundlage des kommunalabgabenrechtlichen Kostendeckungsprinzips ohne Gewinnstreben. Dies bedeutet gleichzeitig eine verträgliche Kosten- und Gebührenentwicklung für die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Mit diesem System sichern wir ausreichende und zuverlässige Entsorgungs­möglichkeiten z. B. auch im öffentlichen Raum und bauen sie bedarfsgerecht aus. Die enge Verknüpfung der Abwasserentsorgung mit der kommunalen Bau- und Entwicklungsplanung erfordert eine öffentliche Struktur auch aus Gründen des kommunal zu gewährleistenden Hochwasserschutzes. Eine Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle ist nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, z. B. in Wasserschutzgebieten, erforderlich.

Neben der Abfallentsorgung ist auch die Müllprävention ein wichtiges Thema.

Die SPD Gütersloh strebt an, dass Gütersloh sich als den Zielen der sogenannte Zero-Waste-City verschreibt.

Der Ansatz von Zero Waste Cities ist ein kontinuierlicher Versuch, Abfälle aus dem Verkehr zu ziehen – nicht durch Verbrennung oder Deponierung, sondern durch die Schaffung und Implementierung von Systemen, die in der ersten Phase keine Abfälle erzeugen.

5.6. Nachhaltige Ernährung und Erholungsräume – Grünflächen in Gütersloh

Zur Verstärkung des Gedankens der nachhaltigen, gesunden, saisonalen und regionalen Ernährung sind heimische Gemüse sehr wichtig. Hier gilt es zu prüfen, inwiefern über verschiedene Modelle wie „Mietergärten“, die kleinteilige Verpachtung von Acker- und Grabeland an Privatpersonen, aber auch die bedarfsgerechte Einrichtung von Kleingartenanlagen Schritte unternommen werden können, ökologisch wertvolle Gartenanlagen zu etablieren, die sowohl als Gemüsegärten zur nachhaltigen Ernährung als auch als Erholungsräume genutzt werden können.

5.7. Luftreinhaltung und Lärmminderung

Luftreinhaltung ist Gesundheitsschutz. Daher müssen die Belastungen etwa durch Feinstaub und Stickoxide in dem von der Europäischen Union vorgegebenen Rechtsrahmen vermindert werden. Umweltzonen sind hierfür eine wirksame Maßnahme. Neben den Umweltzonen dient auch eine vorsorgende Bauplanung der Verbesserung der Luftqualität, indem beispielsweise die Frischluftschneisen für die Innenstadt nicht zugebaut werden. Auch eine verbesserte Abgasreinigung bei Hausbrandanlagen trägt zur Verbesserung der Luftqualität bei.

Lärm kann Menschen krank machen. Lärmaktionspläne sind ein Instrument, um Lärmbelastungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu senken. Der Bau von Lärmschutzwänden, der Einbau von Lärmschutzfenstern, die Verwendung geräuscharmer Fahrbahnbeläge sind Beispiele, die verstärkt umgesetzt werden müssen. Bund und Land sind aufgefordert, Lärmminderungsmaßnahmen finanziell zu fördern. Pläne zur Lärmminderung allein lösen das Problem nicht.