Gute Bildung ist ein entscheidender Baustein für Chancengleichheit, Gerechtigkeit, Teilhabe, sozialen Zusammenhalt und für die persönliche Zukunft. Gute Bildungspolitik ist zugleich präventive Sozial-, Wirtschafts- und Integrationspolitik. Und gute Bildung ist ein Grundpfeiler für eine gestärkte, lebendige Demokratie und die Zukunft unserer kommunalen Gesellschaft. In den kommenden Jahren wird die Bedeutung von Bildung weiter ansteigen, sowohl unter dem Gesichtspunkt „Familiengerechte Kommune“ als auch als Standortfaktor hinsichtlich der Attraktivität für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen.
3.1. Schulangebot
Das Schulangebot in Gütersloh ist über Jahrzehnte gewachsen. Eltern und Schülerinnen und Schüler haben in Gütersloh vielfältige Möglichkeiten, die Schulform zu wählen, bei der sich aus ihrer Sicht die besten Fördermöglichkeiten und Chancen mit Blick auf einen angestrebten Abschluss ergeben. Das Schulsystem ist jedoch in einem Wandel begriffen, der sich bereits auf Gütersloh ausgewirkt hat und noch weiter auswirken wird.
Haben wir 2014 noch Antworten auf rückläufige Schülerzahlen suchen müssen, wird inzwischen deutlich, dass die Schülerzahlen in absehbarer Zeit weiter steigen werden. Wir setzen uns für ein ausreichendes Grundschulangebot in allen Ortsteilen ein. Dabei soll keine Grundschule mehr als drei parallele Klassen einrichten und gleichzeitig für die Schülerinnen und Schüler der Grundsatz „Kurze Beine – kurze Wege“ gewahrt bleiben. Wichtig ist uns, dass die Klassengrößen auf einem über alle Schulen vergleichbaren Niveau gehalten werden können.
Die Schulstruktur in der Sekundarstufe hat sich in den letzten Jahren in Gütersloh stark verändert. Es sind mit der Gründung der dritten Gesamtschule und dem Auslaufen der Hauptschulen sowie der Freiherr-vom-Stein-Realschule grundlegende Weichen neu gestellt worden. Es gilt nun, das Zusammenspiel der Schulen in der Sekundarstufe neu auszurichten. Dabei sind Profilbildungen der Schulen einerseits sowie eine entsprechende verkehrliche Erreichbarkeit andererseits, von großer Bedeutung. Auch zukünftig ist unser Ziel bei weiteren möglichen Veränderungen, gemeinsam mit den betroffenen Schulen, also Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Eltern passgenaue Lösungen zu entwickeln, die einerseits dem veränderten Schulwahlverhalten entsprechen andererseits aber auch Erfahrungen der in Gütersloh außerordentlich gut funktionierenden Gesamtschulen sowie Erkenntnisse der Erziehungswissenschaft aufgreifen. Dabei spielt weiterhin der Wunsch nach Schulformen des „längeren gemeinsamen Lernens“ eine wichtige Rolle.
Mittelfristig sollen alle Schulen der Sekundarstufe I in die Oberstufe und damit zum Abitur führen.
Entweder direkt durch eine gymnasiale Oberstufe oder durch verbindliche, fest verankerte Kooperationen mit Oberstufen anderer Schulen. Die Oberstufen an den Gymnasien und den Gesamtschulen sind stark ausgelastet. Hier gilt es, Lösungen zu finden, zeitnah in jeder Himmelsrichtung eine Möglichkeit zur Erlangung des Abiturs anbieten zu können.
Die schulische Versorgung zugewanderter Kinder und Jugendlicher in Gütersloh muss schulformübergreifend räumlich und personell sichergestellt werden. Dabei gilt es auch, beim Land NRW wiederholt entsprechende benötigte Ressourcen einzufordern, um eine bestmögliche Integration erzielen zu können (→ Kapitel 6.9).
Angebote an Förderschulen und Berufsschulen
Die Förder- und Berufsschulen befinden sich in Trägerschaft des Kreises Gütersloh. Hier gilt es die enge Kooperation sowohl in Fragen der inklusiven Bildung (à Kapitel 3.8) als auch beim Übergang in Berufsbildungsgänge fortzusetzen.
3.2. Ganztagsschule
Wir haben erreicht, dass alle Grundschulen zu offenen Ganztagsschulen (OGS) ausgebaut wurden. Die Anmeldezahlen im Ganztagsbereich geben dieser Entscheidung Recht. Dies ist in unseren Augen jedoch nur ein Zwischenziel. Wir streben an, dass alle Schulen der Primar- und Sekundarstufe zu gebundenen Ganztagsschulen ausgebaut werden.
Räumlich stoßen aufgrund der hohen Anmeldezahlen die Grundschulen an ihre Grenzen (bzw. sind aus inhaltlicher Überzeugung des Schulkonzepts schon deutlich darüber hinausgegangen). In den kommenden Jahren sind massive Investitionen in den Ganztagsbereichen der Grundschulen notwendig, zu denen wir uns ausdrücklich bekennen. Nach Erhebung des Bedarfs in der so genannten „Phase Null“ soll ein Zeitplan erstellt werden, wie in den nächsten Jahren diese Investitionen gerecht auf die Schulen verteilt werden.
Mittelfristig ist dann bei einer (nahezu) 100%-Quote der Schülerinnen und Schüler im Ganztag ein Umbau der Grundschulen zu gebundenen Ganztagsschulen unser Ziel. Aufgrund komplexer Genehmigungsverfahren ist dieser derzeit schwierig umzusetzen, es sollen jedoch weiterhin schrittweise organisatorische Wege beschritten werden, damit die Schulen, die sich in diese Richtung begeben, die Vorteile eines zumindest teilweise gebundenen Ganztags nutzen können.
Ein solcher Weg ist der seit einigen Jahren in Gütersloh praktizierte Weg der verstärkten Einführung von Ganztagsklassen.
So können bereits Teilgruppen von Schülerinnen und Schüler weitere Vorteile des Ganztags nutzen.
Beispiel: Rhythmisierte Ganztagsgrundschule1
In dieser „idealen Ganztagsgrundschule“ (vbw 2013, S. 20) kann bereits durch eine Durchmischung von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten eine neue Rhythmisierung geschaffen werden und so Lernphasen mit Phasen von Bewegungs- und Freizeitangeboten kombiniert werden. Zur organisatorischen Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen, z. B. dass nicht-unterrichtliche Angebote auch schon im Vormittag stattfinden können, ist ein enger Dialog mit den Trägern des Ganztagsbetriebs sowie den außerunterrichtlichen Partnern aus Vereinen und Musikschulen notwendig.
Nachdem die Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen häufig bereits ein Ganztagsangebot wahrnehmen konnten, findet durch den Übergang in die weiterführenden Schulen z. T. ein Bruch statt, da nicht alle Schulen der Sekundarstufe I im Ganztagsschulbetrieb arbeiten.
Unser Ziel ist hier, schnellstmöglich alle Schulen der Sekundarstufe zu Ganztagsschulen auszubauen.
Aufgrund der Stundentafel arbeiten faktisch auch „Halbtagsschulen“ durch zahlreiche Unterrichtsstunden am Nachmittag im Ganztagsbetrieb. Hier sollen durch die Umwandlung Vorteile geschaffen werden, so dass vom Land ein Stellenzuschlag gewährt werden kann. Auch bei den weiterführenden Schulen wollen wir die bisher gemachten positiven Erfahrungen aus der Arbeit mit den Partnern aus Jugendhilfe, Kultur und Sport im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule nutzen und das Zusammenspiel der Fachkräfte aus diesen Bereichen mit den Lehrkräften auf Augenhöhe für Ganztagsangebote stärken. Eine Finanzierung dieser zusätzlichen Angebote außerschulischer Partner kann durch die erhaltenen Finanzmittel vom Land stattfinden.
3.3. Digitalisierung an Gütersloher Schulen
Die Arbeit mit digitalen Endgeräten an Schulen ist ein hervorragendes Instrument für Chancengleichheit und Teilhabe für alle Schülerinnen und Schüler. In den letzten Jahren ist unsere langjährige Forderung nach einem IT-Ausbau an den Gütersloher Schulen endlich umgesetzt worden. Hier sollen auch in den kommenden Jahren hohe Investitionen in die Ausstattung der Gütersloher Schulen fließen. Entscheidend ist in unseren Augen die Ausstattung der Schulen mit einer notwendigen Infrastruktur (Glasfaseranschlüsse, WLAN-Ausleuchtung, Präsentationstechnik). Seitens der Stadt bzw. eines externen Dienstleisters (ggf. eines eigenen städtischen Tochterunternehmens) muss entsprechend des von den Schulen gemeldeten Bedarfs die Anschaffung der benötigten Geräte sowie der benötigte Support zur Verfügung gestellt werden. Zentral ist dabei eine mittelfristige kommunale Investitionsplanung für mehrere Haushaltsjahre, die für die Schulen Planungssicherheit in den Ausbauperspektiven gewährleistet.
Die Endgeräteausstattung soll entlang der Wünsche der Schulen gestaltet werden. So wurde bereits ein Konzept zur Ausstattung aller Schulen mit Tablet-Koffern für die Jahrgänge 1-6 beschlossen, an die sich eine 1:1-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Tablets anschließt. Dabei ist wichtig, dass die Wünsche aus Schulen und Elternschaft bzgl. der Endgeräteausstattung dynamisch in das beschlossene Konzept einfließen. Bei der Anschaffung der Endgeräte soll weitgehend eine Eigenfinanzierung durch die Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern erfolgen. Grundsätzlich gilt dabei jedoch, dass niemand aus finanziellen Gründen von der digitalen Teilhabe hier ausgeschlossen werden darf. Wichtig ist, dass neben dem mitbeschlossenen Sozialkonzept (bei Familien, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz NRW oder Kinderzuschlag erhalten, wird das Endgerät durch die Stadt Gütersloh oder eine übergeordnete Stelle finanziert) darüber hinausgehend bei Familien, die sich aus anderen Gründen die Ausstattung nicht leisten können – etwa über eine Solidarumlage – eine (Mit-)Finanzierung der Endgeräte erfolgt.
Gesetzliche Regelungen durch das Land NRW (z. B. die Einordnung von digitalen Endgeräten in die Lernmittelfreiheit, Übernahme der Kosten für die digitale Lernmittelfreiheit durch das Land, und damit eine vollständige Entlastung der Familien) sind beim Land NRW genauso wiederholt einzufordern wie eine angemessene Ausstattung der Lehrerinnen und Lehrer. Auch ein möglicher Einsatz von eigenen Geräten der Schülerinnen und Schüler („Bring your own device“) oder andere individuelle Lösungen – auch zur Reduzierung der Kosten für die Eltern – sind etwa ab der Oberstufe denkbar.
Unsere Ziele sind somit:
- das Bereitstellen einer Infrastruktur durch die Stadt
- das Bereitstellen von Endgeräten (Tablet-Koffer) für die Jahrgänge 1-6 durch die Stadt
- Support und Koordination der Anschaffungen durch die Stadt oder einen externen Dienstleister
- 1:1-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler entlang schulinterner Konzepte der Schulen der Sekundarstufe ab Klasse 7, jedoch nach stadtweiten Standards
- Ermöglichung von „Bring your own device“ ab der Oberstufe
3.4. Schule ist mehr als Unterricht
Schulen sind mehr als nur Orte des Lernens. Schülerinnen und Schüler verbringen einen Großteil ihres Lebens in der Schule. Dies soll sich auch in den ergänzenden und nicht-unterrichtlichen Angeboten widerspiegeln.
Wir sind davon überzeugt, dass eine gute und leistungsfähige Schulsozialarbeit in vielen Bereichen von schulischen Abläufen wichtige Beiträge leisten kann. Sie hilft dabei, gute Ganztagsschulen und eine inklusive Bildung zu schaffen, die Übergänge von der Kita in die Grundschule und von der Grund- in die weiterführende Schule zu verbessern und auch Hilfestellungen bei der Integration2 von Kindern (z. B. mit Migrationshintergrund) und der Elternarbeit zu bieten – um nur einige Beispiele zu nennen.
Auf unsere Initiative wurde ein Konzept zum Ausbau der Schulsozialarbeit und eine entsprechende Koordinierung in der Verwaltung geschaffen. Unser Ziel ist, diesen Ausbau weiter entsprechend der Bedarfe an den Schulen voranzutreiben Hierbei sollen einheitliche Standards für alle Gütersloher Schulen gelten, aber auch besondere Herausforderungen an einzelnen Schulstandorten mit berücksichtigt werden. Gleichzeitig gilt es aber auch, die vorhandenen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in ihrer Arbeit maximal zu unterstützen und ihnen in den Schulen benötigte Infrastrukturen (Büros, Besprechungsräume, Computer) zur Verfügung zu stellen.
Die Stadtbibliothek Gütersloh und insbesondere die Schulbibliotheken an den Gütersloher Schulen sind ein Herzstück und die Grundlage zur Teilhabe an gesellschaftlicher und kultureller Entwicklung. In den Schulbibliotheken wird durch Haupt- und Ehrenamtliche hervorragende Arbeit geleistet. Als Lernort auch außerhalb des Unterrichts sind die Schulbibliotheken gerade im Zuge eines verstärkten Ganztagsbetriebs unverzichtbar. Auch weil hier soziale und ethnische Integration (vor-)gelebt wird. Wie setzen uns weiterhin deutlich gegen jedwede Kürzung bei den Schulbibliotheken ein. Im Gegenteil:
Mindestens alle im System der Schulbibliotheken befindlichen Ressourcen sollen, unabhängig von der Schulstruktur und der weiteren Schulentwicklungsplanung, darin erhalten bleiben.
Kindern muss Raum und Zeit für Bewegung und eine gesunde Ernährung beim gemeinsamen Mittagessen geboten werden (s. Kapitel 2.1). Wir wollen, dass kein Kind in den Bildungseinrichtungen aus finanziellen Gründen vom gemeinsamen, qualitativ hochwertigen, kindgerechten und ausgewogenen Mittagessen und anderen schulischen Aktivitäten ausgeschlossen wird.
Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass für alle betroffenen Schulen (und auch Kindertageseinrichtungen) ein Konzept entwickelt wird, in dem u. a. eine Preisdeckelung für die Schülerinnen und Schüler enthalten ist.
Die Schule übernimmt zu einem gewissen Teil eine Aufgabe in der Ernährungserziehung hin zu einem gesunden und bewussten Essverhalten. Das Mittagessen kann dabei für pädagogische Gruppenprozesse eine wichtige Rolle übernehmen. Die Versorgung soll sowohl hinsichtlich der Erzeugung wie auch der Zubereitung über regionale Anbieter erfolgen.
Übergangscoaches und Jugendberufshilfe
Die SPD wird ihren eingeschlagenen Weg in diesem Bereich fortsetzen und dafür eintreten,
dass die Zahl der Übergangscoaches im aktuellen Umfang erhalten bleibt und möglichst sogar alle Schulen der Sekundarstufe Übergangscoaches erhalten,
die den Übergang von der Schule in den Beruf managen. Dazu soll ein Konzept entwickelt werden, welche Rolle möglichst mehrsprachige Informationshelfer für Eltern spielen können.
3.5. Nicht-pädagogisches Personal in der Schulgemeinschaft
Ein wichtiger Bestandteil für das Funktionieren einer Schulgemeinschaft ist das nicht-pädagogische Personal. Dazu zählen wir u. a. die Hausmeisterinnen und Hausmeister, die Sekretärinnen und Sekretäre, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der IT-Betreuung, aber auch die Reinigungskräfte. Hier wurden an einigen Stellen in den letzten Jahren Verbesserungen vorgenommen. Dennoch reichen an vielen dieser Positionen die Kapazitäten mit geänderten und gestiegenen Aufgaben nicht mehr aus. Vielmehr haben sich die Arbeitsbedingungen vor Ort verschlechtert und die Überstundenzahlen sind deutlich gestiegen. Springerstellen bei etwa den Hausmeisterinnen und Hausmeistern sind entgegen der Beschlusslage nicht eingerichtet worden. Auch für die Schulen ist die Situation oft nicht zufriedenstellend.
Vergleichbar ist die Situation bei den Schulsekretärinnen und -sekretären. Durch den Ganztagsbetrieb wurden die „Betriebszeiten“ der Schulen ausgeweitet, die Kapazitäten in den Sekretariaten wurde angepasst, jedoch bei weitem nicht ausreichend. Gerade morgens zu Schulbeginn und nachmittags zu Schulschluss ist die Besetzung des Sekretariats wichtig. Leider kann dies nicht gewährleistet werden. Hier gilt es,
die Situation für die Schulen und die Sekretärinnen und Sekretäre zu verbessern.
Die Einrichtung von Springerstellen bei den Sekretärinnen und Sekretären ist bislang noch nicht mitbedacht worden. Dies ist in unseren Augen dringend nötig.
Durch Konsolidierungsmaßnahmen wurde 2009 die Reinigung der Gütersloher Schulen verstärkt an externe Firmen vergeben. Nicht an allen Schulen ist der Standard gehalten worden. Die Arbeitsbedingungen sind deutlich schlechter geworden. So verbleibt i. d. R. zu wenig Zeit für eine intensive und gründliche Reinigung, wie es vor 2009 üblich war. Nachbesserungen in den letzten Jahren haben nicht den gewünschten Effekt gehabt. Deshalb gilt auch hier, dass entsprechend unseres Antrags vom Dezember 2019
die Maßnahmen von 2009 evaluiert und die Fehlentwicklungen identifiziert werden und entsprechend gegengesteuert wird. Unser Ziel ist es hier, weitgehend wieder zurück zur städtischen Reinigung zu kommen.
Einzig bei den Schulen, die eine hohe Zufriedenheit mit den dort tätigen externen Firmen rückmelden, soll es auch dabei bleiben.
3.6. Finanzen im Schulbereich – Investitionen in Schulbauten
Die SPD in Gütersloh betont, dass die Gütersloher Schulgebäude i. d. R. von hoher Qualität sind. Diese muss erhalten bleiben. Ein Schritt dabei sind deutlich häufigere „Schönheitskorrekturen“ wie das Streichen von Fluren. Es gibt darüber hinaus jedoch an den Schulstandorten offene Problembereiche, die nur durch größere bauliche Maßnahmen gelöst werden können. Insbesondere beim besonderen Raumbedarf (Aula, Oberstufenräume, Mensa, Beratungsräume etc.) sind Investitionen in den kommenden Jahren einzuplanen und bedarfsgerecht an den Gütersloher Schulen durchzuführen. Auch was die regelmäßige Ausstattung der Schulen betrifft, setzen wir uns für ausreichend hohe Schulbudgets ein.
Sowohl bei den Investitionen in Schulbauten als auch bei den Budgets für Schulausstattung werden wir – wie bisher auch – darauf achten, dass einheitliche Standards für alle Gütersloher Schulen gelten.
Es soll – parallel zur Diskussion auf Landesebene – geprüft werden, ob über die Errichtung eines Sozialindexes für Schulen eine andere Verteilung von Ressourcen an die Schulen möglich ist, um die Mittel noch gezielter einsetzen zu können. Dabei ist gleichzeitig ein ausreichender Sockelbetrag für alle Schulen zu berücksichtigen.
Wir bekennen uns ausdrücklich zu den Neu- und Umbaumaßnahmen an der 3. Gesamtschule, die in enger Zusammenarbeit mit der Schulgemeinde und allen im pädagogischen Konzept der Schule begründeten Notwendigkeiten fortgeführt werden sollen.
Die Fehler bei der drastischen Kostensteigerung zwischen Machbarkeitsstudie und den Kostenkalkulationen von November 2019 müssen analysiert werden. Es werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, dass die Fehler im Planungsprozess zukünftig nicht erneut vorkommen.
3.7. Demokratischer/politischer Bildungsauftrag von Schulen
Der Kampf gegen Nationalismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist eine zentrale politische Herausforderung, die in den vergangenen Jahren leider wieder zunehmende Bedeutung bekommen hat. Der grundlegende Konsens unserer Gesellschaft, die unantastbare Würde eines jeden Menschen, ungeachtet seiner nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, wird wieder immer offener und offensiver in Frage gestellt. Die Vermittlung und Verfestigung demokratischer und menschenreichlicher Grundprinzipien, vor allem aber der Abbau von Ressentiments und Vorurteilen erfordert verstärkte (politische) Anstrengungen in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Die Institution Schule sehen wir bei dieser Herausforderung als einen ganz zentralen Bereich. Unsere Schulen sollen Orte des demokratischen Lernens, der Weltoffenheit und Toleranz sein und so zu einer offenen und toleranten Stadtgesellschaft beitragen. Diesen Auftrag sehen wir für alle Schulformen gleichermaßen – von der Grundschule bis zum Gymnasium.
Wir fordern einen umfassenden Ansatz für alle Gütersloher Schulen, der mit Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Schulleitungen, Schulsozialarbeit, aber auch mit Akteuren der Jugendhilfe und zivilgesellschaftlichen Gruppen und Engagierten erarbeitet wird.
Der demokratische Bildungsauftrag in der Schule muss auch in den Lehrplänen wieder stärker verankert werden. Politische Bildung muss eine größere Rolle im Unterricht einnehmen. Eine stärkere Kooperation und inhaltliche Auseinandersetzung auch mit Themenkomplexen der Kommunalpolitik ist wünschenswert, um Politik vor Ort kennenzulernen. Die SPD und ihre Jugendorganisation, die Jusos, sind jederzeit bereit zum Dialog.
Aber jede Schule kann demokratische Bildung auch ganz konkret im Schulleben erlebbar machen. Schüler*innenvertretungen (SV) sind ein vielsprechender Lernort für demokratische Partizipation im Schulalltag.
Die SV-Arbeit sollte an allen Schulen gestärkt und vertieft werden. Den Schüler*innenvertretungen könnte ein Teil des Schulbudgets zur Verfügung gestellt werden. Die Mitwirkung in Schul- und Fachkonferenzen darf nicht nur eine lästige Pflicht werden. Dafür muss SV-Arbeit auch institutionell unterstützt werden.
Ein weiterer Baustein für das Erleben von Demokratie ist das Gütersloher Jugendparlament (JuPa). Durch die direkte Wahl der Mitglieder des Jugendparlaments (JuPis) an allen Gütersloher Schulen ist das JuPa ein Gremium, das durch seine demokratische Legitimation, die große Bandbreite und die gute institutionelle Ausstattung ein großes Potenzial für politische und demokratische Bildung bietet. Durch die beratende Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss und Bildungsausschuss ist das JuPa auch an konkreten Entscheidungsprozessen in der Kommunalpolitik beteiligt. Den Konflikt zwischen der notwendigen Volljährigkeit im JHA und der Altersgrenze im Jugendparlament (18 Jahre) gilt es dabei zu lösen.
Die Beteiligung des JuPa in Gremien muss jedoch stärker vorbereitet und begleitet werden, um den Mitgliedern des Jugendparlaments die Mit-Entscheidung über Beschlüsse zu ermöglichen.
Kinder und Jugendliche verbringen einen Großteil ihrer Zeit in der Schule. Es ist daher eine drängende Aufgabe, die Schulen für alle Schülerinnen und Schüler als angenehmen Lern- und Aufenthaltsort positiv zu gestalten. Mobbing, Vorurteile, zum Teil auch Gewalt und Anfeindungen dürfen weder im Klassenraum noch auf dem Schulhof toleriert werden.
Das Stichwort „Sexuelle Vielfalt“ ist hier ein ebenso wichtiger Ansatzpunkt wie der Abbau von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Herkunft oder des sozialen Hintergrunds. Hier sind auch und vor allem Lehrkräfte stärker gefordert und sollten sensibilisiert werden. Der Girls-und Boys-Day ist hier ein gutes Angebot, um Geschlechterklischees (im Berufsleben) schon im jungen Alter entgegenzutreten und Jungen sowie Mädchen zu stärken, weshalb dieser Tag an allen Schulen verpflichtend durchgeführt und im Unterricht nachbereitet werden soll.
Im Kampf gegen nationalistische, rassistische und menschenverachtende Einstellungen gehen einige Schulen schon voran und haben sich in den vergangenen Jahren dem Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ angeschlossen. Diesen Weg sollten auch weitere Schulen gehen.
Auch der internationale und europäische Austausch trägt zu mehr Toleranz und einem Abbau von Vorurteilen bei. Es ist daher erfreulich, dass immer mehr Schulen in Gütersloh „Europaschulen“ werden und zugleich Schüleraustausche ausbauen. Wichtig ist jedoch zu gewährleisten, dass alle Schülerinnen und Schüler an solchen Angeboten auch teilnehmen können.
Die Erinnerungsarbeit an die Verbrechen des Nationalsozialismus sollte an allen Schulen ausgebaut werden und für die jeweilige Schülerschaft angepasst werden.
Gedenkstättenfahrten, Projekttage, aber auch die Beschäftigung mit der Gütersloher Stadtgeschichte sind hier gute Ansätze, die die Stadt als Schulträger unterstützen sollte.
Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz fangen auch in der Schule an. Die Vermittlung von Kompetenzen sowie das praktische Erleben von Umweltschutz im Schulalltag sollten auch durch konkrete Projekte gefördert werden. Einige Schulen haben sich unter Einbeziehung von Schülerinnen und Schüler bereits auf den Weg gemacht und Nachhaltigkeitsprogramme erarbeitet. Maßnahmen wie vegane und vegetarische Alternativen in der Schulkantine, Büchertauschschränke, Schulgärten oder Umwelt-AGs stärken das Bewusstsein für Nachhaltigkeit und darüber hinaus die Identifikation mit der Schule.
3.8. Inklusion in der Schule
Ein inklusives Schulsystem ist ein entscheidender erster Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Seit 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung auch für Deutschland verbindlich. Kinder mit Behinderung haben demnach ein Recht auf inklusive Bildung. Die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und die Schulgemeinde als Ganzes sollen gemeinsam von der Inklusion profitieren. Inklusion ist die zentrale Herausforderung, vor der die Schulen in Gütersloh stehen. Inklusion bedeutet eine Veränderung des Blickwinkels: Der Blick wird auf die Vielfalt und die Potenziale der Kinder und Jugendlichen gelegt und löst die Tradition im deutschen Schulwesen ab, vor allem auf die Defizite zu schauen. Der Umbau hin zur Inklusion ist aber ein dynamischer Prozess und nicht in allen Einzelheiten vorhersehbar.
Unser Ziel ist es, die landespolitischen Vorgaben vor Ort konstruktiv umzusetzen und an Problemstellen Hilfestellungen geben zu können. Dies gilt insbesondere bei einer Diskussion über eventuellen den Fortbestand einzelner Förderschulen. Dabei soll das Know-How des Kommunalen Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung Gütersloh (KOKO.G) bestmöglich dauerhaft genutzt werden. Wir setzen uns in diesem Zusammenhang weiter für den
Auf- bzw. Ausbau der festverorteten, schulstandortgebundenen und personellen Unterstützung zur Optimierung der schulischen Inklusion
ein. Dies umfasst die Einhaltung des vorgeschriebenen Schlüssels von sonderpädagogischem Personal sowie von Integrationshelferinnen und -helfern an allen Schulstandorten. Als ein Aspekt unter vielen muss dabei Barrierefreiheit in weitesten Sinne auch ein durchgehendes Element des Erziehungs- und Bildungswesens sein. Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Regeleinrichtungen des Bildungswesens für Kinder und Jugendliche müssen feste Kriterien beim Bau und Umbau von Einrichtungen sein.
3.9. Beteiligung in der Bildungspolitik
Wir haben in der letzten Wahlperiode auf unsere Initiative hin erreicht, dass die Schulen, die Stadtschulpflegschaft und das Jugendparlament mit beratenden Stimmen im Bildungsausschuss an der Ausgestaltung der Gütersloher Bildungspolitik aktiv teilnehmen können. Diese positive Zusammenarbeit möchten wir auch weiterhin fortsetzen. Eine dialogorientierte Schulpolitik zwischen der Verwaltung, der Politik und vor allem den Betroffenen in den Schulgemeinden ist zwingend erforderlich.
Wir möchten für die langfristig zentralen Themen der Schulpolitik (Ganztag, Digitalisierung, Schulbauten, Schulstruktur, etc.) auch weiterhin mit allen Fachleuten gemeinsam erarbeiten zu bestmöglichen, innovativen und zukunftssicheren Lösungen kommen. So soll es in der kommenden Wahlperiode zu einer Neuauflage des Gütersloher Bildungsgipfels kommen.