SPD-Fraktion will Mensaessen in allen städtischen Bildungseinrichtungen prüfen

Die SPD-Fraktion stellt zu der Sitzung des Bildungssausschusses am 14.11.2023 folgenden Antrag:

„Erhebung des Ist- Zustandes, Definition von Qualitätsstandards und Festlegung von Zielvorgaben für die Mittags- und Zwischenverpflegung in allen städtischen Bildungseinrichtungen sowie Etablierung eines Qualitätszirkels“

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um

  • den Ist- Zustand (Anzahl der Essen, Preisgestaltung,Kundenzufriedenheit, Zubereitungsweise usw.) in allen städtischen Bildungseinrichtungen zu erheben.
  • sich gemeinsam mit allen an Schulverpflegung Beteiligten (Schulen, Eltern, SchülerInnen, Caterer, Verwaltung, Kitaleitungen) auf verbindliche Qualitätsstandards und Zielvereinbarungen zu einigen und in regelmäßigen Abständen zu einem Qualitätszirkel einzuladen, der den Erfolg der Maßnahmen fortlaufend evaluiert.
  • bei Vergabeverfahren die Qualitätskriterien derart zu definieren, dass regionale Unternehmen gestärkt werden (z.B. durch die Anforderung, Bioprodukte mit kurzen Lieferwegen zu bevorzugen).

 

Begründung:

In Gütersloh gibt es im Bereich der Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertages-einrichtungen eine Vielzahl von Versorgern (städtisches Klinikum, Star Catering usw.). Zudem liegen eine Vielzahl von Zubereitungsverfahren (Cook and Chill, Cook an Freeze, Cook and Hold…) vor.

Im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der (Grund)Schulen und der Einrichtung neuer Mensen bietet es sich an, den Ist- Zustand der Schulverpflegung zu eruieren und Qualitätsstandards im Sinne des integrierten Konzeptes „Essen und Trinken in der Schule“ des Ministeriums für Umwelt,Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutzes des Landes Nordrhein- Westfalens festzulegen.

Besonders die Schulverpflegung steht allerorts vor großen Herausforderungen: steigende Kosten bei gleichzeitiger Notwendigkeit der Deckelung der Pauschale eines Mittagessens, sinkende Nachfrage seitens der SchülerInnen bei bestehender Notwendigkeit der Aufrechterhaltung eines großen Angebots, der individuelle Geschmack von Kindern und Jugendlichen und die Anforderungen gesunder Ernährung, die Notwendigkeit der Querfinanzierung des Schulessens durch Kioskverkäufe, bei welchem zweifelhafte Getränke und Snacks offeriert werden.

Das integrierte Konzept des Landes NRW und auch die Verbraucherzentrale NRW geben Handlungsempfehlungen vor, die langfristig die Ernährung in Schulen verbessern und neben der Steigerung des Wohlbefindens und der Leistungsfähigkeit auch die Verbesserung des sozialen Miteinanders sowie eine reflektierte Konsumkompetenz zum Ziel haben. Dazu bedarf es nicht nur einheitlicher Qualitätsstandards für Caterer (wenngleich diese ausdrücklich auch im Sinne der Planungssicherheit für die Anbieter empfohlen werden!) und ansprechender Mensen, sondern auch innerhalb der Bildungseinrichtungen selbst eine Förderung des Bewusstseins dafür, was gesunde Ernährung ist und Überlegungen dazu, wie man die Akzeptanz dieser stärken kann. Die Einbindung aller Beteiligten innerhalb einer Bildungseinrichtung (ggf.  in Form eines Mensa- Ausschusses, den es an vielen Schulen bereits gibt) gehört ebenso dazu wie die Fortbildung von LehrerInnen, um diese Inhalte zu vermitteln.

Die Verwaltung sollte zunächst den Ist- Zustand in den städtischen Einrichtungen erheben (Anzahl der Essen, Kundenzufriedenheit, Erhebung des Angebots der Zwischenverkostung an den weiterführenden Schulen, Erhebung der Zahlen von Mittagessen im Rahmen von BuT…) und in einem nächsten Schritt VertreterInnen aller städtischen Bildungeinrichtungen und in ihr vertretenen Gruppen in geeigneter Form zu beteiligen, um Qualitätsstandards für alle in Schule und Kita angebotenen Nahrungsmittel festzulegen und gemeinsame Ziele (z.B. Regionalität des Angebots, Steigerung der Akzeptanz des Mittagessens o.Ä.) zu definieren. Eine Orientierung an den DGE- Standards sowie an den genannten Konzepten („Essen und Trinken in der Schule“ und „Schule isst gesund“) erscheint sinnvoll.

Um eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, soll die Arbeitsgruppe im Sinne eines Qualitätszirkels in regelmäßigen Abständen tagen, die Erreichung der Ziele überprüfen, sich über die Umsetzung innerhalb der Einrichtungen austauschen (best practice) oder auch professionellen Input (z.B.durch externe ReferentInnen) erhalten.

Auf der Ebene der Ausschreibungen für neue Anbieter soll die Verwaltung die vereinbarten Ziele so formulieren, dass sich auch kleinere ansässige Unternehmen auf diese bewerben können (z.B.durch Aufteilung der zu vergebenden Leistung in Einzellose und durch die Formulierung klarer Qualitätskriterien wie kurze Lagerzeiten und die Verwendung von Bioprodukten, die es ansässigen Anbietern erlaubt, sich bevorzugt zu bewerben).