Klärung der Zuständigkeiten bei Verkehrsfragen zwischen Planungs- und Mobilitätsausschuss: SPD-Antrag im Rat

„Die Fraktionen haben den neuen Mobilitätsausschuss einvernehmlich beschlossen als einen Ausschuss mit strategischen Aufgaben. Strategische Aufgaben sind gesamtstädtische Planungen für die Entwicklung von Mobilität und Verkehr in der Stadt. Die operativen Aufgaben der verschiedenen Ausführungsplanungen für Erschließungsstraßen – z. B. in neuen Wohngebieten – gehören nicht dazu. Hier müssen die Zuständigkeiten der Ausschüsse klarer gefasst werden.“ Mit diesen Worten erläuterte der Fraktionsvorsitzende Volker Richter den aktuellen Änderungsantrag der SPD zur Zuständigkeitsordnung des Rates.

Der SPD-Antrag besagt im Einzelnen:

Beschlussvorschlag:

1.)Die Zuständigkeit des bisherigen Planungsausschusses für den Fachbereich 66 wird dem Ausschuss für Planung, Bauen und Immobilien (APBI) zugeordnet.

2.) Die Entscheidungsbefugnisse in Verkehrsangelegenheiten werden auf den Ausschuss für Planung, Bauen und Immobilien und den Mobilitätsausschuss aufgeteilt:

2.1) Entscheidungsbefugnisse in Verkehrsangelegenheiten des Ausschusses für Planung, Bauen und Immobilien (APBI) betreffen:

a) Verkehrsregelnde und -lenkende Maßnahmen, durch die die Grundsätze der Verkehrsplanung berührt werden, soweit es sich nicht um strategische Maßnahmen handelt.

b) Vorbereitende verkehrliche Planungen, sofern nicht der Rat wegen der besonderen Bedeutung oder gesetzlich oder der Mobilitätsausschuss wegen strategischer Bedeutung zuständig sind.

2.2) Entscheidungsbefugnisse in Verkehrsangelegenheiten  des Mobilitätsausschusses (MA) betreffen:

a) Strategische verkehrsregelnde und -lenkende Maßnahmen, durch die die Grundsätze der Verkehrsplanung berührt werden. Strategische Maßnahmen sind langfristige Maßnahmen, die das gesamte Stadtgebiet (oder eine größere, darüber hinausgehende Fläche) betreffen.

b) Verkehrsentwicklungsplanung (Mobilitätsplan) und vorbereitende verkehrliche strategische Planungen, sofern nicht der Rat wegen der besonderen Bedeutung oder gesetzlich zuständig ist. Vorbereitende verkehrliche strategische Planungen sind langfristig und bereiten Großprojekte mit einem Aufwand über 2.000.000 Euro vor.“

Antrag_TOP_16_Zustaendigkeitsordnung_Rat_29-01-21