Klimaschutzziele ernst nehmen und den Anteil von Photovoltaik-Anlagen bei kommunalen Gebäuden erhöhen

Stefan Bethlehem Bild: SPD Ratsfraktion

SPD-Antrag im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz

„Der Arbeitsplan 2021 des integrierten Klimaschutzkonzepts beschreibt verschiedene Maßnahmen und Projekte zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Gütersloh. Der Fortschritt beim Ziel einer Vervierfachung der PV-Leistung auf 60 Megawatt peak (MWp) bis 2022 ist aktuell nicht ausreichend. Wir nehmen dieses Klimaschutzziel ernst und fordern, dass der Anteil von Photovoltaik-Anlagen bei kommunalen Gebäuden möglichst schnell und deutlich erhöht wird“, mit diesen Worten erläuterte der umweltpolitische Sprecher Stefan Bethlehem den aktuellen SPD-Antrag im Umweltausschuss.

Die SPD verweist darauf, dass das Klimaschutzkonzept der Stadt Gütersloh von 2013 als Ziel eine Vervierfachung der Photovoltaik-Leistung auf 60 MWp bis 2022 formulierte. Ende 2019 wurden in Gütersloh erst 31 MWp an PV-Leistung erreicht. Durch verschiedene äußere Umstände, aber auch durch politische Beschlüsse, ist die Erreichung dieses Ziels aktuell gefährdet. So wurde die Realisierung von großen PV-Anlagen auf Freiflächen entlang der Autobahn durch einen Mehrheitsbeschluss verhindert. Die Nutzung der Landebahn des Flugplatzes ist durch den Naturschutz unwahrscheinlich.

Auf Anregung eines Bürger*innenantrags hat der Fachbereich 23 im Januar 2020 eine Gebäudeliste vorgestellt, in der die Potentiale der städtischen Gebäude für den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen erfasst sind. Diese Liste ist ein guter Anfang, aber zahlreiche Gebäude (insb. Sporthallen) sind noch nicht geprüft, und für geeignete Dachflächen fehlt bisher eine Ausbauplanung.

Der Antrag der SPD besagt im Einzelnen:

  1. Hinsichtlich des Ziels einer Vervierfachung der PV-Leistung verstärkt die Stadt ihre in Punkt 1.1 des Arbeitsplans 2021 beschriebenen Bemühungen, Dächer städtischer Gebäude mit PV-Anlagen auszurüsten.
  2. Die im Januar 2020 im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Immobilienwesen vorgestellte Gebäudeliste wird im Laufe des 1. Quartals 2021 vervollständigt und als Übersicht geeigneter Dachflächen städtischer Gebäude veröffentlicht.
  3. Die Verwaltung erarbeitet einen Ausbauplan inkl. Kosten und Zeitplan mit dem Ziel, alle geeigneten Dachflächen mit PV-Anlagen auszurüsten.
  4. Bereits für das Jahr 2021 werden, zusätzlich zu den im Arbeitsplan genannten Anlagen, weitere Anlagen auf bereits als geeignet eingestuften Gebäuden umgesetzt. Die Gebäudeliste nennt schon jetzt zahlreiche geeignete Flächen. Die hierfür erforderlichen Mehrausgaben werden in den Haushalt 2021 eingestellt.
  5. Mit Blick auf die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird auch die Prüfung des städtischen Mietwohnungsbestandes wieder aufgenommen.
  6. Die Prüfung von Möglichkeiten für größere PV-Anlagen, etwa auf Freiflächen oder großen Dachflächen in Gewerbegebieten, wird beschleunigt.
  7. Die Förderung des Ausbaus von PV-Anlagen auf privaten Gebäuden wird fortgesetzt und durch eine aufsuchende Beratung bereits im ersten Halbjahr 2021 verstärkt. Auch die Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken (Stecker-Solar-Anlagen) wird in diesem Zusammenhang ermöglicht.

„Die unter Punkt 1.1 des Arbeitsprogramms 2021 bisher geplanten Maßnahmen sind nicht ausreichend, um das Ziel einer deutlichen Vergrößerung der Stromproduktion durch PV-Anlagen  in Gütersloh zu erreichen. Bereits jetzt sind zahlreiche Dachflächen städtischer Gebäude, nämlich mehr als 20, als geeignet eingestuft und sollten zeitnah ausgerüstet werden. Die Gesamt-PV-Leistung auf städtischen Gebäuden beträgt weniger als 1 MWp und ist damit viel zu niedrig“, so Stefan Bethlehem abschließend.

Antrag_Arbeitsprogramm__Klimaschutz2021_AUK_21-12-20