„Im Jahr 2000 ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten, das u.a. regenerative Energieerzeugungsanlagen fördern sollte. Betreibern dieser Energie-erzeugungsanlagen wurde eine EEG-Vergütung über 20 Jahre, bis zum Ende eines jeweiligen Jahres, zugesichert. Ab dem Jahr 2021 werden die ersten Betreiber*innen keine Förderungen mehr nach dem EEG erhalten. Betroffen sind zunächst Anlagen, die bis zum 31.12.2000 in Betrieb genommen wurden. Diese so genannten „Post-EEG Anlagen“ haben ihre technische Lebensdauer i.d.R. noch nicht erreicht und sind durchaus weiter funktionsfähig. Es stellt sich die Frage, wie der Weiterbetrieb älterer Anlagen, die einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz leisten, ermöglicht werden kann?“, mit diesen Worten erläuterte Stefan Bethlehem als umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion die aktuelle Anfrage.
Die Anfrage der SPD besagt im Einzelnen:
- Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens zur Gesetzesnovelle zum EEG?
- Gibt es seitens der Stadt Gütersloh bzw. der Stadtwerke Gütersloh GmbH Überlegungen, den Betreiber*innen von Energieerzeugungsanlagen mit regenerativen Energiequellen, deren EEG Förderung nach dem 31.12.2020 ausläuft (sog. Post- EEG Anlagen) bei dem technisch sinnvollen, wirtschaftlich angemessenen und für den Klimaschutz notwendigen Weiterbetrieb dieser Anlagen ggf. Unterstützung anzubieten. Wenn ja, welche Überlegungen gibt es?
- Unter welchen Bedingungen ist ein kostendeckender Weiterbetrieb der sog. Post- EEG Anlagen möglich?
Die SPD verweist darauf, dass die Betreiber*innen von regenerativen Energieerzeugungs-anlagen bisher zumeist den erzeugten Strom eingespeist haben, da die vom Gesetzgeber im EEG 2000 gewährte Einspeisevergütung einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichte. Nach Ablauf der Vergütungszahlungen des EEG 2000 stellt sich für viele Anlagenbetreiber*innen die Frage, unter welchen Bedingungen ein kostendeckender Weiterbetrieb der Anlagen weiter möglich ist? Unterschiedliche Ansätze werden aktuell diskutiert.
Mit der Anfrage will die SPD erreichen, dass die aktuellen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Möglichkeiten für den Weiterbetrieb der so genannten Post-EEG Anlagen unter Berücksichtigung der anstehenden EEG Novelle 2021 durch die Stadtwerke Gütersloh geprüft werden.
„Neben dem schnellstmöglichen Ausstieg aus fossiler Stromproduktion sind die Energieeffizienz und der Ressourcenschutz ein wichtiger Teil der Energiewende. Deshalb sollte es für die Stadt Gütersloh sowie für die Stadtwerke Gütersloh ein Anliegen sein, die ausgeförderten Anlagen auch über den gesetzlichen Zeitrahmen der EEG-Vergütung hinaus weiterhin als Bestandteil einer aus Klimaschutzgründen dringend notwendigen Energiewende zu betrachten. Zudem können durch ein solches Angebot auch Potenziale zur Kundenbindung für die Stadtwerke Gütersloh erschlossen werden“, so Stefan Bethlehem abschließend.