Mit dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 7 wird die Verwaltung gebeten, eine Fahrradzone im nordwestlichen Bereich der Innenstadt zu prüfen und anzuordnen. Da die Erreichbarkeit von Wohnhäusern, Geschäften und Parkhäusern gesichert bleiben muss, kann es hier nur um eine Fahrradzone gehen, in der, so wie auf den beiden Gütersloher Fahrradstraßen, PKW-, Bus- und LKW-Verkehr weiter zulässig sind. Das entspricht nicht den Erwartungen der Radfahrer*innen. Aus diesem Grunde stellt die SPD einen Änderungsantrag.
Der Änderungsantrag besagt im Einzelnen:
„Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Planungsausschuss erfolgreiche Konzepte anderer Städte zur Verbesserung des Radverkehrs vorzustellen.
Städte mit einem als erfolgreich bekannten Radverkehrskonzept sind beispielsweise Münster, Karlsruhe und Groningen.“
Eine bekannte Kritik an den Gütersloher Fahrradstraßen, insbesondere an der Fahrradstraße Dalkestraße/Parkstraße ist, dass sich an der Verkehrssituation dort nichts verändert, und somit auch nichts verbessert hat. Dass sich dort nichts, oder nur wenig, verändert hat, liegt daran, dass dort gemäß der Beschilderung (Fahrradstraße mit Autonutzung) weiter jeder fahren darf. Diese Regelung ist notwendig und richtig, da die Nutzung dieser Straßen – auch in der nordwestlichen Innenstadt – durch Anlieger und Besucher der Innenstadt gewollt ist. Unerwünscht ist in der Innenstadt nur der (PKW-)Durchgangsverkehr.
Der Durchgangsverkehr ist in der Innenstadt durch das Schleifenkonzept und die Gestaltung des Straßenraums weitgehend verdrängt.
Es gibt andere Städte, die solche Probleme mit ihren Radverkehrskonzepten schon zur Zufriedenheit der Radfahrer gelöst haben. Ein naheliegendes Beispiel ist die Stadt Münster, ein gutes Radverkehrskonzept ist uns auch aus der Stadt Karlsruhe bekannt und in den vergangenen Jahren wurde hier in Gütersloh das Groninger Modell diskutiert.
Die Stadt Karlsruhe hat seit 2012 ein Radfahrkonzept entwickelt und kontinuierlich fortgeschrieben, welches eine klare und einheitliche Planung von Rad- und Fußwegen gewährleistet. Es umfasst nicht nur eine stetige Berücksichtigung der Belange von Fahrradfahrern und Fußgängern bei jedem neuen baulichen Vorhaben, sondern auch die statistische Erfassung von Unfallzahlen und Hauptverkehrswegen der Fahrradfahrer, sowie auch Maßnahmen der Prävention von Unfällen durch Verkehrserziehung. Beispielsweise könnte die Eindeutigkeit der Wegeführung von Fahrrad- und PKW- Verkehr durch farblich hervorgehobene Fahrbahnmarkierungen ein Element sein, welches auch für Gütersloh, neben anderen Maßnahmen, vielversprechend sein könnte.
„Aus diesem Grunde möchten uns von der Verwaltung diese, vielleicht auch weitere, erfolgreiche Radverkehrskonzepte vorstellen lassen, bevor wir in Gütersloh auf einem von Radfahrern* innen deutlich kritisierten Weg einfach weitermachen“, so der planungspolitische Sprecher Dr. Thomas Krümpelmann abschließend.