Warum gab es in Gütersloh Ablehnungen von Anträgen auf einen KiTa-Platz für über-dreijährige Kinder – SPD-Anfrage im Jugendhilfeausschuss

„Seit Jahren besteht für alle Eltern ein Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz für ihre über-dreijährigen Kinder. Aber in letzter Zeit hat es offenbar in Gütersloh einige Ablehnungen von Anträgen auf einen KiTa-Platz für über-dreijährige Kinder gegeben. Uns als SPD liegen hierzu einige Ablehnungsschreiben der Verwaltung vor, ebenso gibt es mündliche Berichte von Eltern über eine erfolgte Ablehnung ihres Kindes. Da der Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz für über dreijährige Kinder von der Stadt Gütersloh offenkundig nicht erfüllt wird, stellen wir eine Anfrage in der morgigen Ausschuss-Sitzung.“

Mit diesen Worten erläuterte der jugendpolitische Sprecher der SPD-Fraktion und Bürgermeisterkandidat Volker Richter die Anfrage für den Jugendhilfeausschuss.

In der Anfrage verweist die SPD auf die Situation der letzten Jahren bei den Kindergartenplätzen für über-dreijährige Kinder (=Ü 3-Plätze):

Kindergartenjahr 2016/2017: Fehlbedarf: 134 Plätze

Kindergartenjahr 2017/2018: Fehlbedarf:     7 Plätze

Kindergartenjahr 2018/2019: Fehlbedarf:   53 Plätze

Kindergartenjahr 2019/2020: Fehlbedarf:    12 Plätze

Kindergartenjahr 2020/2021: Fehlbedarf: 125 Plätze

Im Einzelnen stellen Volker Richter und die SPD-Fraktion im JHA folgende Fragen:

  1. Wie viele KiTa-Ablehnungen für Ü 3- Kinder hat es im Kindergartenjahr 2018/ 2019 und im Kindergarten-Jahr 2019/ 2020 gegeben? Wie viele Ablehnungen hat es für das jetzige Kindergartenjahr 2020/2021 gegeben?
  2. Wie viele der Ablehnungen von Ü 3- Kindern sind in den genannten Jahren jeweils zu Beginn des Kindergartenjahres erfolgt und wie viele Ablehnungen gab es im Laufe der Kindergartenjahre?
  3. Wie schätzt die Verwaltung die rechtliche Situation ein, wenn Eltern gegen die Stadt Gütersloh einen KiTa-Platz einklagen würden?
  4. Sofern Eltern klagen würden und Recht bekämen: Welche Möglichkeiten stehen der Verwaltung zur Verfügung, den dann gerichtlich verkündeten Rechtsanspruch umzusetzen?
  5. Warum werden die unter Nr. 4 als Antwort genannten Maßnahmen nicht schon jetzt ergriffen und stattdessen Ablehnungsschreiben versandt?

„Wenn Eltern auf den Rechtsanspruch für einen Kita-Platz klagen würden, dann wäre die Stadt verpflichtet,  kurzfristig diese Plätze schaffen. Es stellt sich also die Frage, warum von der Stadt nicht jetzt schon Zwischenlösungen geschaffen wurden, anstatt Ablehnungen zu versenden“, so Volker Richter abschließend.

Anfrage_Ablehnung_Kita-Plätze_für_Ü 3_JHA_10-09-20