Entwicklung eines „Erweiterten Sozialkonzepts“ ergänzend zum Konzept „Digitalisierung an Schulen“

Bild: SPD-Ratsfraktion

„Wir als SPD begrüßen das vorliegende Sozialkonzept zu der geplanten Digitalisierung an den Gütersloher Schulen ausdrücklich. Doch es gibt Familien, die nach diesem Konzept nicht unterstützt werden, so dass sie die Endgeräteausstattung ihrer Kinder in vollem Umfang finanzieren müssen, es sich aber nicht oder nur schwer leisten können. Dies soll durch ein stadtweites „Erweitertes Sozialkonzept“ vermieden werden. Dieses von der SPD-Fraktion beantragte erweiterte Sozialkonzept soll diejenigen Familien unterstützen, die für mehrere Kinder ab der 7. Jahrgangsstufe ein Endgerät finanzieren. Gleichzeitig soll die Unterstützung denjenigen Familien zu Gute kommen, deren Haushaltseinkommen knapp oberhalb der Berechtigungsgrenze für die genannten Sozialleistungen liegt.“ Mit diesen Worten erläuterte der bildungspolitische Sprecher Dr. Martin Goecke den SPD-Antrag im Rat.

Der SPD-Antrag besagt im Einzelnen:

„Die Verwaltung wird beauftragt, zum Konzept „Digitalisierung an Schulen in Trägerschaft der Stadt Gütersloh“ ein erweitertes Sozialkonzept zu erstellen. Dies soll etwa Familien zu Gute kommen, die besonders finanziell belastet sind (z.B. durch mehrere Geschwisterkinder) und/oder knapp oberhalb der Grenzen für den Erhalt von staatlichen Leistungen (und damit der kompletten Kostenübernahme durch die Stadt Gütersloh) liegen.

Dafür sollen folgende Aspekte geprüft und – wenn möglich – berücksichtigt werden:

  • Einführung einer schulübergreifenden Solidarumlage mit Vorschlägen zu geeigneten Verfahren der Umsetzung
  • Bitte an die Gütersloher Stiftungen, eine Erweiterung ihrer Aufgaben zu prüfen
  • Zielgerichtete Weitergabe der Gütersloher Mittel aus dem 500-Millionen-Sofortprogramm des Bundes zur digitalen Bildung

Der Stadt Gütersloh soll hier überwiegend koordinierende Funktion zukommen, mit dem Ziel, dass über das bisherige Sozialkonzept hinausgehend weitere Familien bei den Anschaffungskosten der Endgeräte (Tablet, Laptop) finanziell unterstützt werden.“

Nach Auffassung der SPD kann die Einführung einer Solidarumlage dazu führen, dass aus einem dafür vorgesehenen Topf Zuschüsse an diese Familien gezahlt werden können. Dabei ist ein Verfahren zu entwickeln, das folgende Elemente enthält: Einwerbung von Geldmitteln, Höhe der Solidarumlage und Kriterien für den Zuschussbedarf der Familien. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob Gütersloher Stiftungen an dieser Stelle ihre bisherige Unterstützung erweitern können. Die Zuschüsse aus Mitteln der Stiftungen sollen dann gezahlt werden, wenn die Unterstützung durch die Kommune nicht mehr greift.

Ein weiterer Topf, aus dem die Finanzierung dieses „Erweiterten Sozialkonzepts“ gespeist werden kann, könnte das Sofortprogramm der Bundesregierung zur digitalen Bildung sein, dessen Mittel in Gütersloh somit zielgerichtet weitergegeben werden würden. Die SPD hält die Errichtung eines stadtweit agierenden Fonds, der von der Stadt koordiniert wird, für sinnvoll. Die einzelnen schulischen Fördervereine unterstützen zum einen Initiativen und Projekte zur Entwicklung des Schullebens vor Ort. Zum anderen ist das Aufkommen aus Spenden und Beiträgen der einzelnen Vereine unterschiedlich hoch.

„Es darf nicht von der besuchten Schule und der Finanzkraft und den Schwerpunkten der einzelnen Fördervereine abhängig sein, ob eine Familie, die sich eine Endgerätebeschaffung nicht oder nur kaum leisten kann, aber auch nicht in das städtische Sozialkonzept fällt, bei der Beschaffung der Endgeräte finanziell unterstützt wird oder nicht“, so Dr. Goecke abschließend.

Antrag_Erweitertes_Sozialkonzept_Rat_25-06-20