„Mögliche Raumangebote für die Kulturaktivitäten von Vereinen und Institutionen in der Corona-Krise prüfen“ SPD-Antrag im Kulturausschuss

„Durch die richtigen und nachvollziehbaren Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Zuge der Corona-Krise sind das kulturelle Leben und insbesondere die kulturelle Bildung in Gütersloh auf ein Minimum heruntergefahren worden. Die in der kulturellen Bildung aktiven Künstler*Innen, Musiker*Innen, Theatergruppen, Musikvereine und Musikschulen sind per Verordnung praktisch inaktiv geworden. Aus diesem Grunde sollte die Stadt prüfen, welche ungenutzten und großen Räumlichkeiten der Stadt und der städtischen Einrichtungen sowie Räumlichkeiten nicht-städtischer Inhaber für die Aktivitäten der kulturellen Bildung durch Vereine und Institutionen in der Corona-Krise genutzt werden könnten“.  Mit diesen Worten erläuterte der Fraktionsvorsitzende Thomas Ostermann den Prüfantrag der SPD-Fraktion an den Kulturausschuss.

Aktuell gelten Auflagen, die  zwar das Treffen kleiner Gruppen z.B. zum Musizieren wieder erlauben. Aber in vielen Fällen scheitert dies daran, dass keine ausreichend großen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Da insbesondere die hier angesprochene kulturelle Bildung, ähnlich wie der Mannschaftssport, von einem direkten Austausch zwischen den Menschen lebt, stellen dezentrale und digitale Alternativen über Online-Angebote keine Lösung dar.

So werden in der aktuell gültigen Verordnung des Landes (Stand 21.05.2020) unter §7 (2) und §8 (2) Abstände von mind. 2 m zwischen den Personen und max. 1 Person pro 10 m² Raumgröße gefordert. Dies ist auch bei einer begrenzten Personenzahl von z.B. 6 Personen pro Übungsgruppe musikalischer Ensembles schwer realisierbar, da entsprechende Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen.

Der SPD-Antrag besagt im Einzelnen:

  • Die Verwaltung wird damit beauftragt ein Konzept zu erarbeiten, welches Vereinen und Institutionen ermöglicht, ungenutzte städtische und große Räumlichkeiten während der geltenden Einschränkungen durch die Corona-Krise zu nutzen.
  • Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob auch nicht-städtische Inhaber vergleichbarer Räumlichkeiten dazu bereit sind, diese für die genannten Kulturaktivitäten zur Verfügung zu stellen.

Ostermann betonte, dass der Antrag keineswegs die geltenden Corona-Auflagen in Frage stellt. Vielmehr soll in dieser Corona-Zeit nach Möglichkeiten in Form von ungenutzten großen Räumlichkeiten gesucht werden, die eine adäquate Lösung für die Aktivitäten der kulturellen Bildung durch Vereine und Institutionen bieten.

„Da bereits für den Mannschaftssport in Gütersloh Konzepte und Lösungen geprüft und erarbeitet werden, sehen wir entsprechende Lösungen für die Akteure der kulturellen Bildung in der Zeit der Corona-Krise ebenfalls als sinnvoll an“, so Thomas Ostermann abschließend.

Antrag_Raeume_Kulturaktivitaeten__Corona-Krise_AKW_28-05-20