

„Der „Runde Tisch zur Situation von WerkvertragsarbeitnehmerInnen in der Stadt Gütersloh“, der vom Ausschuss für Soziales, Familien und Senioren im Mai 2018 eingerichtet wurde, wird zu Beginn des Jahres 2020 seine Ergebnissen präsentieren und wahrscheinlich auch eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation dieser Personengruppe vorschlagen. Für die Vorschläge des Runden Tisches sind dann eine zeitnahe Umsetzung und verfügbare Haushaltsmittel bereits im Jahr 2020 nötig. Es macht keinen Sinn, dann noch einmal bis zum Haushaltsjahr 2021 zu warten, um entsprechende Maßnahmen zu realisieren. Aus diesem Grunde sollen im Haushalt 2020 zusätzlich 250.000 Euro für Maßnahmen des Runden Tisches mit einem Sperrvermerk eingeplant werden.“
Mit diesen Worten erläuterte Christa Kockentiedt als SPD-Sprecherin im Sozialausschuss den Antrag ihrer Fraktion.
Ergänzend wies Volker Richter, der die Gespräche des Runden Tisches als ASFS- Vorsitzender leitet, darauf hin: „Der Sozialausschuss hat die Situation von Menschen in der Werkvertragsarbeit als sozialpolitisches Aufgabenfeld erkannt und – auf Antrag der SPD – 2018 die Einrichtung eines Runden Tisches zur Situation von Werkvertragsarbeit-nehmerInnen beschlossen. In bisher fünf Arbeitstreffen, an denen auch Unternehmen und Unternehmensverbände aus der Region teilnahmen, wurden die besonderen Schwierigkeiten von Menschen in der Werkvertragsarbeit unter den Themenschwerpunkten Sprache und Sprachförderung, Bildung, Wohnen und Arbeit sowie allgemeine Sozialberatung diskutiert. Ergebnisse des Runden Tisches und damit auch Empfehlungen für konkrete Maßnahmen sind im ersten Quartal 2020 zu erwarten.“
Die SPD-Fraktion versteht die beantragte Haushaltsposition in Höhe von 250.000 Euro als „Platzhalter“ und als „vorsorgliche Haushaltsposition“, um mögliche Vorschläge und Maßnahmen des Runden Tisches wie z. B. zusätzliche Sprachkurse, weitere oder verstetigte Beratungsangebote, die Stärkung von Kitas und Schulen oder die Installation einer Wohnraumkontrolle in der Stadt Gütersloh zeitnah bereits im Jahr 2020 umsetzen zu können. „Die konkreten Maßnahmen wird der ASFS als zuständiger Fachausschuss zu beraten und, sofern geeignet, zu beschließen haben. Dieses Verfahren wird durch den Sperrvermerk dieser Haushaltsposition sichergestellt“, so Christa Kockentiedt weiter.
Ferner wies Frau Kockentiedt darauf hin, dass möglicherweise einzelne Vorschläge des Runden Tisches nicht im Budget des Fachbereichs Familie und Soziales sondern in anderen Verwaltungsbereichen zuzuordnen sind. „Ein Beispiel hierfür könnte die Installation einer Wohnraumkontrolle vergleichbar zur Wohnraumkontrolle in der Stadt Rheda-Wiedenbrück sein. Für derartige Maßnahmen soll diese Haushalsposition auch verwendet werden können“, so Christa Kockentiedt abschließend.