„Aufbruch Wohnen“ – Gemeinsamer Antrag von SPD, BfGT, Grünen und Linken für eine städtische Wohnungsgesellschaft

v.l.n.r.: T. Ostermann, S. Mörs, V. Richter, N. Morkes, B. Niemann-Hollatz Bild: NW Guetersloh 05-12-19

Die Fraktionen von SPD, Grüne, Linke und BfGT haben sich zusammengetan und gemeinsam einen Antrag eingebracht, wonach die Stadt Gütersloh eine städtische Wohnungsgesellschaft gründen soll. In dem gemeinsamen Antrag wird die Verwaltung aufgefordert, bis März 2020 eine entscheidungsreife Beschlussvorlage vorzulegen.

„Die Angelegenheit wurde lange genug ausgesessen“, sagt Thomas Ostermann, Vorsitzender der SPD-Fraktion. Seit Jahren suche in Gütersloh eine vierstellige Zahl an Menschen nach Wohnraum, aktuell seien es sogar mehr als 2.000. „Es wird Zeit, dass es endlich voran geht“, so Ostermann.

Der gemeinsame Antrag der vier Fraktionen von SPD, BfGT, Grünen und Linken steht unter dem Motto “Aufbruch Wohnen“.

Die neue städtische Wohnungsgesellschaft soll folgende Aufgaben übernehmen:

  • Verwaltung des Wohnungsbestandes, unabhängig davon, ob er sich im Eigentum der neuen Gesellschaft oder der Stadt befindet (derzeit verfügt die Stadt über circa 530 Wohnungen).
  • Kaufgeeigneter Bestandsimmobilien, soweit diese der Versorgung der Bürger mit bezahlbarem Wohnraum dienen können (das könnten auch BImA-Wohnungen sein).
  • Entwicklung und Kauf von Grundstücken und Häusern für städtische Wohnprojekte (zum Beispiel, so die Fraktionen, könnte man der neuen Gesellschaft die Gesamtentwicklung des Mansergh-Quartiers anvertrauen).

Der Wohnungsmangel hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verschärft. Dabei ist vor allem der Mangel an bezahlbarem Wohnraum besonders problematisch.  Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Stadt mit ihren bestehenden Ressourcen diesen Bedarf einer wachsenden Stadt nicht erfüllen kann und auch künftig nicht in der Lage sein wird, ausreichend eigene Bautätigkeit zu entwickeln. Aus diesem Grunde ist die Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft notwendig.

Link: NW vom 05.12.2019:

https://epaper.nw.de/data/19418/reader/reader.html?t=1576065335177#!preferred/0/package/19418/pub/44288/page/15/alb/4357745

Antrag_Wohnungsgesellschaft__Gemeinschaftsantrag_AWI_04-12-19