Die SPD-Ratsfraktion stellt am 19.11. im Hauptausschuss einen Antrag zum Stellenplan auf Schaffung von fünf Stellen nach dem Teilhabechancengesetz (§§ 16e, i SGB II) in der Stadt Gütersloh. Diese sollen für 2019 – 2023 ausgewiesen werden und denjenigen, die seit längerer Zeit Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen, Teilhabe und eine Perspektive in das Berufsleben ermöglichen.
Trotz der guten konjunkturellen Entwicklung in Deutschland und auch im Kreis Gütersloh gibt es nach wie vor eine zahlenmäßig stabile Zahl an Langzeitarbeitslosen, die ohne Unterstützung nur geringste Chancen auf die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung haben. Die SPD hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesen Menschen mit dem Teilhabechancengesetz, das vom deutschen Bundestag aktuell verabschiedet worden ist, zu fördern. Dafür sind im Haushalt von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bis zum Ende des Jahres 2022 vier Milliarden Euro vorgesehen. Die Förderung erfolgt in Form von Lohnkostenzuschüssen für erwerbsfähige Personen, die in Abhängigkeit von der Dauer der Arbeitslosigkeit und Förderung unterschiedlich hoch ausfallen.
Die durch diesen Antrag in Gütersloh zu schaffenden Stellen können unter Anderem im Bereich der Pflege von Grünflachen, zur Unterstützung der Hausmeistertätigkeiten an den Gütersloher Schulen oder in anderen, den Fähigkeiten und Qualifikationen der Personen entsprechenden Tätigkeitsbereichen entstehen.
Die SPD-Ratsfraktion begrüßt das Teilhabechancengesetz, setzt sich für die Umsetzung auf Gemeindeebene ein und geht mit dem Antrag voran.
„Die Stadt Gütersloh als wichtiger kommunaler Arbeitgeber steht in der Verantwortung, die durch das Teilhabechancengesetz der Bundesregierung eröffneten Möglichkeiten der Wiedereingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in Vorbildfunktion wahrzunehmen“, betonte der Fraktionsvorsitzende Thomas Ostermann abschließend.