Die Fraktionen von SPD und BfGT kritisieren die geplante neue Aufgabenverteilung in der Verwaltungsorganisation und stellen hierzu einen gemeinsamen Antrag im Hauptausschuss.
Eine Verlagerung des Fachbereiches Sport in den bereits jetzt sehr großen Geschäftsbereich 3 („Familie, Jugend, Schule und Soziales“) wird von den Gütersloher Sportvereinen und dem Stadtsportbund kritisch gesehen. Die Vereine befürchten, dass die Belange des Sports gegenüber den komplexen Themen- und Fachbereichen von Jugend, Schule und Soziales nicht genügend berücksichtigt werden können, und halten die Zuordnung zu dem Geschäftsbereich 4 weiterhin für die bessere Variante.
Da sowohl die Volkshochschule als auch die Stadtbibliothek in erster Linie Funktionen als Bildungseinrichtungen erfüllen, stehen sie in einem engen Zusammenhang mit den Aufgaben und Angeboten des Schulbereichs und sollten daher im Geschäftsbereich 3 verbleiben.
Der Aufgabenbereich „Jugend“ sollte nicht in einen weiteren Teilbereich bzw. Fachbereich aufgeteilt werden. Das breite Aufgabenspektrum im Bereich Jugend erfordert mehr Koordination und Zusammenarbeit statt Aufteilungen. Aus diesem Grunde ist eine neue Fachbereichsleiterstelle „Jugendhilfe und Kindertagesbetreuung“ einzurichten.
SPD und BfGT beantragen daher:
- Der Fachbereich 41 Kultur und Sport bleibt erhalten und verbleibt im Geschäftsbereich 4.
- Der Fachbereich 42 Volkshochschule und die Stadtbibliothek GmbH verbleiben im Geschäftsbereich 3.
- Anstelle der Gründung einer neuen Fachbereichsleitungsstelle „Tagesbetreuung von Kindern“ (FB 51) wird im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 die Gründung einer neuen Fachbereichsleitungsstelle „Jugendhilfe und Tagesbetreuung von Kindern“ vorgenommen.