Angebote der Randstundenbetreuung

In der Stadt Gütersloh wird das schulische Betreuungsangebot der OGS zunehmend stark angenommen, auch die gewählten Betreuungszeiten in den Kitas bilden diesen Trend ab. Deutlich wird aber auch anhand der Nachfragen vieler Eltern (auch in Gestalt des JAEBs), dass sich Familien flexiblere Betreuungsangebote wünschen, die ihren persönlichen und beruflichen Bedürfnissen entsprechen. Die Randstunde (oder Schule von 8 bis 1) erfüllt für viele Familien diesen Wunsch nach Flexibilität.
Die Randstunde ist aber bisher nicht in die Elternbeitragsatzung der Stadt Gütersloh einbezogen. Dies führt z. T. zu finanziellen Mehrbelastungen für Eltern, die ein Kind in der Randstunde und ein Kind in der OGS betreuen lassen.
Die SPD- Fraktion beantragt deshalb im JHA:
1.) eine Einbeziehung der Randstundenbetreuung (Schule von 8 bis 1) in die Elternbeitragsatzung der Stadt Gütersloh und
2.) dementsprechend eine Beitragsfreistellung der Eltern, die für ein Kind Beiträge in einer Kindertagesstätte entrichten und für ein weiteres Kind das Betreuungsangebot der Randstunde nutzen (äquivalent zur Geschwisterkindregelung der OGS).