Schulleitungen und Elternvertretungen sollen als beratende Ausschussmitglieder an der Arbeit des Bildungsausschusses beteiligt werden

"Schulen, Eltern und das Jugendparlament sollen beratend an der Arbeit des Bildungsausschusses mitwirken. Aus diesem Grunde beantragen wir, dass für den Bildungsausschuss fünf weitere Mitglieder als beratende Mitglieder benannt werden. Dabei sollen je ein Vertreter/ eine Vertreterin der Schulleitungen der Grundschulen und der Sekundarstufenschulen sowie je ein Vertreter/ eine Vertreterin der Elternvertretungen der Grund- und Sekundarschulen und ein Vertreter/ eine Vertreterin des Jugendparlaments im Ausschuss mitwirken. Wir erwarten durch die Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Schulen, dass hierdurch unnötige zeitliche Verzögerungen und Vertagungen minimiert werden können, indem sich Schulen und Elternvertretungen als unmittelbar Betroffene direkt äußern können", mit diesen Worten erläuterte der bildungspolitische Sprecher Martin Goecke den SPD- Antrag für den Bildungsausschuss.

Für die Vertreter/innen der Schulleitungen, der Eltervertretungen und des Jugendparlaments soll jeweils auch ein persönlicher Stellvertreter/ eine Stellvertreterin als beratendes Mitglied benannt werden. Die Benennung der Vertreterinnen und Vertreter soll durch die jeweiligen Schulleitungen sowie die Stadtschulpflegschaft der Eltern und das Jugendparlament erfolgen.

Angesichts der kürzlich erfolgten Neugründung der Stadtschulpflegschaft der Elternvertreter/innen der Gütersloher Grundschulen muss nach Auffassung der SPD und der Stadtverbandsvorsitzenden Susanne Kohlmeyer auch die Elternmeinung in die Diskussionen des Bildungsausschusses einfließen können. In gleicher Weise sollte das Jugendparlament, das die Schüler/innenschaft in einem durch Wahlen legitimierten Gremium abbildet, als beratendes Mitglied im Bildungsausschuss mitwirken

Auch im Landtag NRW wurde unlängst, am 27.09.2016, von allen Fraktionen ein gemeinsamer Antrag zur Stärkung der Partizipationsmöglichkeiten der Eltervertretungen eingebracht (Drs.- Nr. 16/13027). Dort wird u. a. die Empfehlung formuliert, dass den Stadt- und Kreisschulpflegschaften in den örtlichen Schulausschüssen der Räte und Kreise eine beratende Stimme eingeräumt werden sollte.

"Teilhabe in allen politischen Bereichen ist ein wichtiges Signal, dem der Gütersloher Bildungsausschuss durch diese Mitwirkungsmöglichkeiten der beratenden Mitglieder Rechnung tragen sollte", so Martin Goecke abschließend.