Tempo 30 auf der Isselhorster Straße und der Friedrichsdorfer Straße in Avenwedde Bahnhof

"Die Verwaltung hat in der letzten Sitzung des Planungsausschusses zu dem Prüfauftrag für Tempo 30 auf der Isselhorster Straße und der Friedrichsdorfer Straße in Avenwedde Bahnhof mitgeteilt, dass eine Tempobeschränkung rechtlich nicht möglich sei, da keine besondere Gefahrenlage vorliege. Inzwischen hat es dort leider wieder einen Verkehrsunfall gegeben. Darüber hinaus hat das Bundesverkehrsministerium aktuell eine Änderung der Gesetzeslage eingeleitet, die zu einer Änderung der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) bei der Anordnung von Tempo 30 führen wird. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Verwaltung bei der bisherigen Einschätzung bleibt?" Mit diesen Worten erläuterte der planungspolitische Sprecher Dr. Thomas Krümpelmann die Anfrage der SPD- Fraktion im Planungsausschuss.

"Die Einschätzung der Verwaltung, in Avenwedde bestehe keine besondere Gefahrenlage, wird durch das letzte Unfallereignis vor Ort erheblich in Frage gestellt", ergänzte Sabine Hollmann vom SPD Ortsverein Avenwedde- Friedrichsdorf.

Das Bundesverkehrsministerium hat vor kurzem eine Änderung der Straßenverkehrs- Ordnung eingeleitet. Nach der bisherigen Rechtlage können Kommunen auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 bei Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage streckenbezogen anordnen. Demgegenüber sieht der Referentenentwurf für die Änderung der StVO vor, dass diese Eingriffsschwelle abgesenkt wird. "Damit soll die im geltenden Recht vorgesehene hohe Hürde (Nachweis der konkret vorliegenden Gefahrenlage) für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen abgesenkt werden."
(vgl. http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/geplante-aenderungen-der-strassenverkehrs-ordnung)

Die SPD- Anfrage bezieht sich auf folgende Punkte:
1.) Kann die Verwaltung nach einer aktualisierten Einschätzung der Verkehrsicherheit jetzt eine Geschwindigkeitsbeschränkung juristisch vertreten?
2.) Ändert sich die juristische Einschätzung der Verwaltung durch die geplante Änderung der Bundesgesetzgebung in dieser Sache?
3.) Kann der Rat diese Entscheidung durch einen Beschluss zu einem laufenden Geschäft der Verwaltung an sich ziehen?

"Die Frage von Tempo 30 auf der Isselhorster Straße und der Friedrichsdorfer Straße in Avenwedde Bahnhof muss besonders mit Blick auf die anstehende Änderung der verkehrsrechtlichen Vorgaben der StVO noch einmal einer aktualisierten Prüfung unterzogen werden", so Dr. Krümpelmann abschließend.