

"Verkehrsstudien zeigen, dass eine Begrenzung der Geschwindigkeit in Städten auf 30 km/h die Verkehrssicherheit deutlich erhöht. Die SPD wird im nächsten Planungsausschuss beantragen, dass Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in allen Wohngebieten und der Innenstadt gelten soll. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit mit 30 km/h sollten dann nur für wenige Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landesstraßen sowie weitere Hauptverkehrsstraßen nach Prüfung durch die Verwaltung) gelten", mit diesen Worten fassten Matthias Trepper und Dr. Zhomas Krümpelmann die Zielsetzung des SPD- Antrags an den Planungsausschuss zusammen.
Das Nebeneinander von Tempo 30 – Regelungen in verschiedenen Wohngebieten und einer Regelgeschwindigkeit von 50 km/h auf städtischen Haupt- und Erschließungsstraßen führt vielfach zu überhöhten Geschwindigkeiten und Gefährdungen im Stadtverkehr. In den letzten Jahren sind auch von den Bürgerinnen und Bürgern in Gütersloh vielfach Forderungen nach Tempo 30- Regelungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit z. B. in Isselhorst, Friedrichsdorf und aktuell in Avenwedde Bahnhof gestellt worden.
Dr. Thomas Krümpelmann als planungspolitischer Sprecher ergänzte:
"Das Bundesverkehrsministerium plant aktuell entsprechende Änderungen im Straßenverkehrsrecht, damit mehr Tempo 30- Regelungen auch auf Hauptstraßen, vor allem vor Kitas und Schulen, eingerichtet werden können. Darüber hinaus gibt es eine Initiative der Länderverkehrsminister für mehr Tempo-30-Zonen. Auch der Deutsche Städtetag und der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesverkehrsministerium empfehlen die geringere Regelgeschwindigkeit in Ortschaften. Mit Tempo 30 sinkt die Unfallwahrscheinlichkeit und die Lärmbelastung für Anwohner, wie Studien belegen."
Der SPD- Antrag besagt im Einzelnen:
•In der Regel wird die Geschwindigkeit in Gütersloh auf 30 km/h begrenzt. Das gilt insbesondere für Wohngebiete und die Innenstadt.
•Für Gebiete, für die heute niedrigere Begrenzungen gelten, wie Spielstraßen oder die Fußgängerzone, bleiben diese unverändert.
•Höhere Geschwindigkeitsbegrenzungen sind als Ausnahme auf wenigen Hauptverkehrsstraßen möglich (Bundes- und Landesstraßen und weitere Hauptverkehrsstraßen nach Prüfung durch die Verwaltung)
"Gütersloh sollte die absehbaren Änderungen des Verkehrsrechts auf Bundesebene und Länderebene für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in den Städten vor Ort aufgreifen und umsetzen. Weniger Geschwindigkeit bedeutet mehr Verkehrssicherheit im Stadtverkehr", so Matthias Trepper abschließend.