Grundsicherung für Erwachsene mit Behinderungen, die bei Angehörigen leben: Wichtige Frist läuft ab !

Volker Richter und Matthias Trepper

Am 31. 12.2014 läuft eine wichtige Frist ab für Behinderte, die bei ihren Angehörigen oder auch in Wohngemeinschaften leben. Anke Unger, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Kreises: „Um rückwirkende eventuelle finanzielle Ansprüche zu retten, muss ein Antrag auf Überprüfung der Bescheide für die Grundsicherung zur Regelbedarfsstufe 3 gestellt werden“. Matthias Trepper, Bürgermeisterkandidat der Gütersloher SPD ergänzt: „Auch wenn behinderte Menschen in der Regel gut vernetzt sind, beispielsweise über die Lebenshilfe, den Wertkreis oder andere Behindertenverbände, ist es mir wichtig, auch in der Presse noch einmal auf den Ablauf dieser wichtigen Frist hinzuweisen.“

„Bisher wurden erwachsene Behinderte über 25 Jahren, die noch zu Hause bei ihren Eltern oder aber in Wohngemeinschaften leben, in der Regelbedarfsstufe 3 statt in der Regelbedarfsstufe 1 eingestuft, das heißt, sie bekommen 313 EUR monatlich statt 391 EUR“ fügt Elvan Korkmaz, stellvertretende Landrätin, hinzu. Volker Richter, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Familien und Senioren verweist auf eine Anfrage der SPD in der letzten Ausschusssitzung: „Sowohl am Tag der Ausschusssitzung am 11.12.2014 wie auch aktuell leigt keine Begründung des Bundessozialgerichts vor, so dass ich dringend empfehle, zur Fristwahrung bis 31.12.2014 Überprüfungsanträge bezüglich der Grundsicherungsbescheide zu stellen.“

Weitere Informationen und auch Musterschreiben finden sich z. B. unter folgendem Link:
http://www.lebenshilfe-bayern.de/landesberatungsstelle/rechtsinfos.html http://www.lebenshilfe-bayern.de/landesberatungsstelle/rechtsinfos.html