Frühe Bildung wird gerechter: 335.000 Euro Landesförderung für die Kitas in Gütersloh ab dem Kita- Jahr 2014/2015

Bildungsgerechtigkeit und Qualität sind die zentralen Punkte bei der anstehenden Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Schon im Kindergartenjahr 2014/2015 sollen die Verbesserungen in Kraft treten. Strategie ist, den Bildungsbegriff und die Ansprüche an frühkindliche Bildung gesetzlich zu verankern. „Dafür stellt das Land zusätzlich insgesamt 100 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung“, erklärt Feuß. „Davon profitieren auch die Kitas in Gütersloh. Nach bisherigen Berechnungen erhält die Stadt Gütersloh rund 200.000 Euro pro Kindergartenjahr für die Unterstützung von Einrichtungen in benachteiligten Sozialräumen.

Ein weiterer Schwerpunkt im neuen Gesetz ist die Sprachförderung: Oft brauchen Kinder aus sozial benachteiligten Familien oder mit Zuwanderungsgeschichte mehr Hilfe bei der sprachlichen Entwicklung. Künftig sollen mindestens 5.000 Euro mehr an diese Einrichtungen gezahlt werden, um die kindliche Sprachbildung und -förderung weiter auszubauen. Zur Unterstützung der Sprachförderung erhält Gütersloh dann jährlich 135.000 Euro.

Diese zusätzlichen Mittel von insgesamt 335.000 Euro übersteigen den Landeszuschuss aus dem Jahr 2013/14 um etwa 181.000 Euro. Die konkrete Verteilung des Geldes obliegt dem örtlichen Jugendamt und dem Jugendhilfeausschuss.

"Über diese Förderung hinaus sollen alle Einrichtungen pro Jahr und Gruppe nochmals durchschnittlich 2.000 Euro als Personalpauschale erhalten“, so Feuß abschließend.