Entlastung von den Parkgebühren in der Innenstadt für ehrenamtlich tätige Personen

"An vielen Schulen wird wichtige ehrenamtliche Arbeit, etwa in den Schulbibliotheken, erbracht. Ebenso gibt es in Vereinen oder auch bei den Kirchen in der Innenstadt ehrenamtlich tätige Personen, die durch Parkgebühren während ihrer ehrenamtlichen Arbeit belastet werden. Wir wollen erreichen, dass ehrenamtlich tätige Personen während der Zeit ihrer ehrenamtlichen Arbeit an Schulen und in Vereinen oder Kirchen in der Innenstadt von Parkgebühren entlastet werden", mit diesen Worten erläuterte der sozialpolitische Sprecher Volker Richter den SPD- Antrag im Planungsausschuss.

Der SPD- Antrag besagt im Einzelnen:
1. Für die Schulen im Innenstadtbereich, deren Parkplätze gebührenpflichtig sind, werden jeweils zwei Parkausweise für kostenfreies Parken ausgegeben. Diese Parkausweise dienen den ehrenamtlich an diesen Schulen tätigen Personen für die Zeit, in der sie ehrenamtlich in der Schule aktiv sind. Die Ausgabe erfolgt über die Schulleitungen, die ihrerseits den zweckbestimmten Einsatz bestätigen und für seine Umsetzung sorgen.
2. Die Verwaltung ermittelt, welche in der Innenstadt ehrenamtlich tätigen Personen durch das Parkraumkonzept ansonsten noch belastet werden, und erarbeitet einen Vorschlag, wie diesem Personenkreis eine Entlastung von den Parkgebühren für die Dauer ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit gewährt werden kann.

An vielen Schulen in der Innenstadt wird eine wichtige ehrenamtliche Arbeit geleistet. Ebenso gibt es in Vereinen oder auch bei den Kirchen in der Innenstadt ehrenamtlich tätige Personen. Das können Übungsleiterinnen oder Übungsleiter von Sportvereinen sein, die nachmittags während der Gebührenpflicht auf den Parkplätzen an den innerstädtischen Sporthallen belastet werden, das können aber auch Ehrenamtliche in anderen Vereinen, Verbänden, Institutionen usw. sein, die ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der Innenstadt leisten. In Einzelfällen ist es bereits vorgekommen, dass ehrenamtliche Angebote nur noch schwer oder gar nicht mehr durchgeführt werden konnten, weil die Parkgebühren für manche ehrenamtlich tätige Personen zu einem Hindernis wurden.

Der planungspolitische Sprecher der SPD, Dr. Thomas Krümpelmann ergänzte abschließend: "Die Parkgebühren an Schulen und in der Innenstadt dürfen nicht zu einem Hindernis für ehrenamtliches Engagement werden. Aus diesem Grund beantragen wir im Planungsausschuss eine pragmatische und zielgerichtete Regelung für die an den Schulen ehrenamtlich tätigen Personen. Darüber hinaus soll die Verwaltung beauftragt werden zu ermitteln, inwieweit auch außerhalb des Bereiches Schule ehrenamtliches Engagement durch die Parkregelungen betroffen ist, um bei Bedarf auch hier eine Entlastung von den Parkgebühren für die ehrenamtliche Tätigkeit zu erreichen."