"Im Hinblick auf den absehbaren Abzug der Britischen Streitkräfte muss die Stadt Gütersloh versuchen, die Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich der mit dem Abzug frei werdenden Wohnungen und Häuser in der Hand zu behalten. Ein Erwerb der Häuser durch Unternehmensgruppen, etwa durch ausländische Hedgefonds, muss vermieden werden. Mit dem Abzug der Briten werden in Gütersloh demnächst rd. 1000 Wohneinheiten frei, von denen etwa ein Drittel im Eigentum des Bundes und zwei Drittel im Eigentum von Privatpersonen stehen. Wir wollen erreichen, dass die Stadt ein Handlungskonzept für die Folgenutzung der Wohngebäude entwickelt, das auch die Möglichkeiten des Erwerbs der Gebäude durch die Stadt einschließt." Mit diesen Worten erläuterten die Ratsherren Hans-Peter Jost und Matthias Trepper den SPD- Antrag für den Grundstücksausschuss am 8. Mai.
Der SPD- Antrag besagt im Einzelnen:
Die Stadt Gütersloh soll ein Handlungskonzept zum Umgang mit den derzeit von den Britischen Streitkräften bewohnten Wohnungen außerhalb der Gelände „Princess-Royal-Barracks“ und „Mansergh-Barracks“ erarbeiten. Ziel dieses Handlungskonzeptes soll die Schaffung einer Organisationsstruktur sein, die die Stadt in die Lage versetzt, in Zukunft aus strategischen Gründen die Erstzugriffsoption für die bebauten Immobilien im Eigentum der BIMA zu ziehen bzw. auf dem freien Markt über den Verhandlungsweg geeignete Immobilien aus dem Eigentum Privater zu erwerben.
In Gütersloh wird bezahlbarer Wohnraum, vor allem für junge Familien und auch für die steigende Zahl von Einpersonen- Haushalten, dringend benötigt. Vor kurzem hat auch der Gütersloher Bauverein über den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Gütersloh berichtet. Die rund 1000 Wohneinheiten, die bisher von den Britischen Streitkräften genutzt werden, stellen daher ein großes Potential dar, um diesen Wohnungsbedarf in Gütersloh besser zu decken und damit die Entwicklung der Stadt zu steuern.
Für rund 350 Wohneinheiten im Eigentum des Bundes bzw. der BIMA ist ein Eingreifen der Stadt Gütersloh über ein Erstzugriffsrecht möglich. Für die rund 650 Wohnungen im Eigentum Privater gibt es ein derartiges Zugriffsrecht nicht, so dass ein möglicher Erwerb nur auf dem Verhandlungsweg erreichbar ist. Das Handlungskonzept der Stadt sollte die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten für den Erwerb der Wohneinheiten darstellen, um die Entwicklung in den jeweiligen Wohnvierteln ebenso wie die Stadtentwicklung insgesamt steuern zu können.
"Durch den Erwerb der Wohneinheiten ergeben sich für die Stadt Gütersloh wesentliche gestalterische und planerische Möglichkeiten, die für die Zukunft auch einen Wettbewerbsvorteil darstellen. Unternehmen bewerten bei einer Ansiedlungsentscheidung nicht nur die Entwicklung von Gewerbeflächen oder einer guten Verkehrsanbindung sondern auch ein vorhandenes variantenreiches Angebot von Wohnraum für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wir müssen als Stadt unsere Handlungsfähigkeit in diesem Bereich stärken", so Hans-Peter Jost und Matthias Trepper abschließend.
Foto: M. Trepper und H. P. Jost bei ihrem Besuch in der Töpferstrasse.