Das neue ‚Kommunale Integrationszentrum‘ des Kreises Gütersloh startet

Thomas Ostermann

Auf der Grundlage des Integrations- und Teilhabegesetzes des Landes NRW vom Februar 2012 sollen in allen Kreisen und kreisfreien Städten kommunale Integrationszentren eingerichtet werden, die vom Land dauerhaft jeweils mit 5,5 Stellen gefördert werden. Auch der Kreis Gütersloh hat sich um die Trägerschaft eines Kommunalen Integrationszentrums beworben. Seit dem 10. Dezember liegt die Bewilligung des Landes vor. Nun gilt es, geeignete Fachkräfte zu finden. Die Gütersloher SPD- Ratsfraktion wurde von Manfred Flocke als dem Integrationsbeauftragten des Kreises über das Integrationskonzept sowie die zukünftigen Aufgabenfelder und Arbeitsschwerpunkte des neuen Zentrums informiert.
Flocke betonte, dass das Integrationskonzept in enger Zusammenarbeit mit den Integrationsbeauftragten der Kommunen und den Fachverbänden des Kreises Gütersloh im Frühjahr 2012 gemeinsam entwickelt wurde. Das Konzept wurde dann im Oktober letzten Jahres vom Kreistag beschlossen. Das neue Integrationszentrum soll die bisherige Arbeit der Integrationsstellen der Kommunen stärken und vernetzen, um die Integration der rd. 30.000 Einwohner des Kreises Gütersloh mit Migrationshintergrund zu verbessern.

Beispielhaft wurden einige Eckpunkte der Sozial- und Bildungsdaten der Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Gütersloh skizziert: Während der Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung bei 8,4 Prozent liegt, beträgt der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in den Kitas des Kreises 33,1 Prozent. Der Anteil ausländischer Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss liegt mit 18,3 Prozent um das Vierfache höher als der Landesdurchschnitt von 4,6 Prozent.
Die zentralen Handlungsfelder des neuen Integrationszentrums sind vor diesem Hintergrund vorrangig: die Bildungsförderung von Kindern und Jugendlichen, die Elternkooperation und Förderung der Erziehungskompetenz, die Sprachförderung, der Übergang Schule – Beruf und die Arbeitsmarktintegration. Im Bereich der Bildungsförderung sind die erkennbaren Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen im Bildungssystem aufgrund ihrer sozialen Herkunft zu verringern. Maßnahmebeispiele sind hierbei schul- begleitende Angebote zur individuellen Förderung, Informationsveranstaltungen und Sprachförderung für Eltern mit Migrationshintergrund sowie die Aus- und Weiterbildung von Lehrern/innen.

"Es ist richtig und notwendig, dass die Landregierung die Integrationsarbeit vor Ort in den Kommunen mit zusätzlichen Fördermitteln stärkt. Die Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sind Mitbürger in unseren Städten, die wie alle Bürger einen Anspruch auf Teilhabemöglichkeiten haben. Die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabechancen ist ein Kernanliegen der SPD mit ihrer 150- jährigen Geschichte. Das neue Integrationszentrum wird hier eine wichtige Aufgabe zu erfüllen haben", mit diesen Worten fasste Thomas Ostermann die Eindrücke der SPD- Fraktion abschließend zusammen.