
„In der Diskussion über ein neues Hallenbad haben wir als SPD stets die Position vertreten, dass die Planung für ein neues Hallenbad an dem Gütersloher Bedarf für den Schul- und Vereinssport orientiert sein muss. Die vorliegende Konzeption für den Neubau eines Hallenbades berücksichtigt die Belange des Schul- und Vereinssportes und entspricht den Erfordernissen, die an ein senioren- und behindertengerechtes Hallenbad gestellt werden müssen. Ein neues modernes Hallenbad auf dem Gelände des Nordbades einschließlich Sprungturm ist die richtige Entscheidung für Gütersloh“, mit diesen Worten fasste der Fraktionsvorsitzende Thomas Ostermann die Position der SPD in dieser Frage zusammen.
Angesichts des großen Sanierungsbedarfs des alten Bades an der Wiesenstraße sowie der damit verbundenen hohen Kosten hält die SPD nach wie vor die Planung eines neuen Hallenbades am Standort Nordbad für richtig. Für einen Neubau sprechen neben den hohen Sanierungskosten vor allem auch die ökologischen Gründe einer modernen energetischen Ausstattung und damit deutlich geringere Betriebskosten.
Für die Planungen muss nach Auffassung der SPD die Frage im Mittelpunkt stehen, welche Ausstattung für ein neues Hallenbad notwendig ist, um auch in Zukunft die Nutzungsmöglichkeiten für den Schwimmsport und den Schulsport in Gütersloh sicherzustellen? Zentrales Kriterium, das auch von den Vereinen stets betont wurde, ist es, dass ein neues Hallenbad mindestens in gleichem Umfang die Sportmöglichkeiten wie im alten Hallenbad bieten muss. Der vorhandene Standard sollte erhalten werden, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die vorgelegte Konzeption für den Neubau eines Hallenbades entspricht diesen Kriterien, wenn die Option des Sprungturms realisiert wird.
In der Entscheidung über ein neues Hallenbad mit oder ohne einen Sprungturm sind die Mehrkosten angemessen zu bewerten. Der Mehraufwand für einen Sprungturm wird von der Verwaltung mit 600.000 Euro beziffert. Bei einer geplanten Gesamtinvestition von 6,1 Mio. Euro sind für die SPD-Fraktion die Mehrkosten für einen Sprungturm vertretbar und sinnvoll, um den bestehenden Gütersloher Standard an Schwimm- und Sportmöglichkeiten auch in Zukunft zu erhalten.
„Der geplante Neubau eines Hallenbades stellt eine notwendige Ersatzinvestition für das vorhandene sanierungsbedürftige Infrastrukturangebot, nämlich das Schwimmangebot in Gütersloh, dar. Hier geht es um ein wichtiges Angebot der Stadt für die Bürgerinnen und Bürger, bei dem eine nur kostenbedingte Einschränkung und Teillösung abzulehnen ist. Ein neues Hallenbad mit dem Mehraufwand für einen Sprungturm ist sinnvoll und auch wirtschaftlich vertretbar“, so Thomas Ostermann abschließend.