
„Die rot-grüne Landesregierung hat mit ihrem Gesetz, dass letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei zu stellen, den Einstieg für eine kostenfreie Bildung geschaffen. Ziel des Gesetzes ist es, dass Eltern von diesen Kosten entlastet werden. Der Verwaltungsvorschlag zu den Kita- Beiträgen führt aber dazu, dass bei Geschwisterkindern im Ü3-Bereich Kita- Beiträge erhoben werden sollen, während die Erstattung des Landes für das beitragsfreie Kita- Jahr der Stadt zugute kommen soll. Eine solche Regelung widerspricht den Intentionen der Landesregierung und muss korrigiert werden“, mit diesen Worten erläuterte Volker Richter als jugendpolitischer SPD- Sprecher den gemeinsamen Antrag von SPD und BfGT im JHA.
Der Antrag besagt im Einzelnen:
1.) Der Vorschlag der Verwaltung zu § 6 Abs. 2 der Satzung wird abgelehnt.
2.) Als § 6 Abs. 2 wird eingefügt: „(2) Sofern ein Kind entsprechend § 3 Absatz 4 Satz 4 dieser Satzung von der Beitragspflicht befreit ist, wird es bei der Bestimmung einer Beitrags-ermäßigung nach Absatz 1 als Kind mit dem Beitrag berücksichtigt, der ohne die Befreiung durch das Land NRW erhoben worden wäre.“
Ziele des beitragsfreien dritten Kingergartenjahres sind der Einstieg in eine kostenfreie Bildung und eine Entlastung der Eltern. Mit dem Verwaltungsvorschlag für die Beiträge von Geschwisterkindern wird jedoch nur erreicht, dass für den Fall, dass zwei oder mehr Kinder im Ü3-Bereich eine Kita besuchen, die Erstattung des Landes von der Stadt Gütersloh kassiert wird. Wäre in der Vergangenheit bei identisch gebuchter Stundenzahl das erste Kind beitragspflichtig und das zweite Kind beitragsfrei gewesen, kommt es durch den Verwaltungsvorschlag lediglich zu einer Umkehrung, da nun das ältere Kind beitragsfrei, dafür aber das jüngere Kind beitragspflichtig wäre. Die Beitragsentlastung landet nicht bei den Eltern sondern bei der Stadt, und dies entspricht nicht der Intention des Landes NRW.
Mit dem Vorschlag von SPD und BfGT wird erreicht, dass die Beitragsentlastung bei den Gütersloher Eltern ankommt. Das ältere Kind, für das das Land NRW die Kosten übernimmt, wird beitragsfrei gestellt, das jüngere Kind bleibt beitragsfrei, so wie es auch ohne Neuregelung der Fall gewesen wäre. Der Stadt Gütersloh entsteht kein finanzieller Nachteil, da der Beitrag für ein Kind kassiert wird, nur halt nicht von den Eltern, sondern vom Land NRW.
Im Bereich der U3-Betreuung, die aufgrund der höheren Betreuungsschlüssel kosten-intensiver ist und für die daher auch höhere Beiträge erhoben werden, würde sich bei der hier vorgeschlagenen Regelung nichts ändern. Das Kind im U3-Bereich bleibt beitragspflichtig, da hier der höhere Beitrag anfällt. Das jüngere Kind wird dann beitragsbefreit, wenn es in das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung kommt, für das ältere Kind gewährt die Stadt Gütersloh ab dem Folgejahr dann die Beitragsbefreiung in der OGS, so dass sich ein unseres Erachtens tragfähiger Kompromiss ergibt.
„Die Entlastungen durch die Landesförderung für das dritte Kita- Jahr müssen bei den Eltern ankommen und nicht im Haushalt der Stadt“, so Volker Richter abschließend.