
„Seit dem 1. Mai ist in der Europäischen Union die Freizügigkeit von Arbeitskräften für eine Reihe von Mitgliedsländern ausgeweitet worden. Ausnahmen bilden jetzt noch die Länder Rumänien und Bulgarien. Die Freizügigkeit für Arbeitnehmer auf dem europäischen Arbeitsmarkt ist im Grundsatz zu begrüßen, aber es müssen auch die notwendigen Vorkehrungen gegen einen Missbrauch der Freizügigkeit und mögliche negative Folgen wie z. B. Lohndumping oder eventuelle soziale Folgen in den Stadtteilen vor Ort getroffen werden. Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass die absehbaren und erwartbaren Folgen der EU- Freizügigkeit für Gütersloh rechtzeitig von der Verwaltung beobachtet und beachtet werden“, mit diesen Worten erläuterte der Fraktionsvorsitzende Thomas Ostermann den SPD- Antrag im Rat der Stadt Gütersloh.
Zukünftig ist ein weiterer Zuzug ausländischer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu erwarten. Die mit diesem erwartbaren Zuzug verbundenen Chancen und Risiken werden von einigen Institutionen und von einer Reihe von Bürgerinnen und Bürgern teilweise sehr unterschiedlich bewertet. Damit die Chancen, die sich zweifelsfrei auch für den deutschen Arbeitsmarkt ergeben, möglichst ohne hohes Konfliktpotenzial genutzt werden können, sind auch in den Kommunen die dazu notwendigen infrastrukturellen Bedingungen herzustellen. Hierzu zählt zum einen die Vorhaltung der verkehrlichen und wohnlichen Belange der betroffenen Arbeitskräfte aus EU-Ländern. Zum anderen ist zu erwarten, dass auch hinsichtlich der Lebens- und Freizeitgewohnheiten der Betroffenen Gespräche mit Anliegern und den Verantwortlichen in den Betrieben und Unternehmen vor Ort zu führen sind.
Mit dem SPD- Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden zu prüfen, welche Auswirkungen und Folgen sich aus der seit dem 1. Mai 2011 geltenden EU- Freizügigkeit der europäischen Arbeitsmärkte für Gütersloh ergeben werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen in den Fachausschüssen vorgestellt werden.
„Eine Stadt wie Gütersloh sollte auf absehbare und erwartbare Folgen der neuen EU- Freizügigkeit hier auf unserer kommunalen Ebene vorbereitet sein. Aus diesem Grunde sollte die Verwaltung zu diesem Thema einen differenzierten Bericht erstellen“, so Thomas Ostermann abschließend.