Fristen für die Dichtigkeitsprüfungen privater Hausanschlüsse im Interesse der Bürger verlängern

Dr. Thomas Krümpelmann

„Die alte, schwarz-gelbe Landesregierung hatte im Vergleich zu anderen Bundesländern enge Vorgaben und eine Frist bis 2015 für die Dichtigkeitsprüfungen privater Hausanschlüsse beschlossen. Nach diesem Gesetz sind in Gütersloh rd. 24.000 Grundstücke zu prüfen und damit entsprechend viele Hauseigentümer betroffen. Die neue Landesregierung plant das Gesetz zu ändern und hat im Vorgriff dazu den Gemeinden erlaubt, die Fristen bis 2023 zu verlängern. Wir als SPD sprechen uns dafür aus, dass die Stadt Gütersloh die mögliche Fristverlängerung bis maximal 2023 im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ausnutzt“, mit diesen Worten nahm der planungspolitische Sprecher der SPD- Fraktion, Dr. Thomas Krümpelmann, zu den Diskussionen über die Dichtigkeitsprüfungen privater Hausanschlüsse Stellung.

Gegen die gesetzlichen Vorgaben der Dichtigkeitsprüfung haben sich zahlreiche Bürgerinitiativen, z. B. in Löhne und Minden, gebildet. Viele Bürger fürchten hohe Kosten bei der Durchführung der technischen Prüfung und große finanzielle Belastungen bei eventuell notwendigen Sanierungsarbeiten. Zentraler Kritikpunkt ist, dass mit dem gesetzlichen Prüfzwang für private Hausanschlüsse ein unverhältnismäßig großer Aufwand betrieben wird zulasten der Bürger, die hohe Kosten tragen müssen. Umstritten sind der Nutzen der Prüfungen und die Fragen, ob undichte Hausanschlüsse wirklich eine Grundwasserbelastung und die Sanierung eine Verbesserung darstellen. Eine Bewertung und Regelung auf Bundesebene fehlt bisher.
Zu diesem Thema hat die SPD bereits im Januar 2011 eine Anfrage im Planungsausschuss gestellt. Nach Auffassung der SPD sollte die Stadt Gütersloh die Möglichkeiten für eine Fristverlängerung, die die amtierende Landesregierung den Kommunen eingeräumt hat, im Interesse der Bürger entsprechend nutzen. Bis die NRW- Landesregegierung ein neues Gesetz über die Dichtigkeitsprüfungen erstellt hat, sind zahlreiche Fragen zu den bisher geforderten technischen Verfahren und deren Nutzen im Interesse eines effektiven und sinnvollen Umweltschutzes zu klären.

„Wenn die gesetzlichen Grundlagen für die Dichtigkeitsprüfungen überarbeitet und geändert werden, weil Unzulänglichkeiten erkennbar sind, dann müssen die Fristen der noch geltenden Gütersloher Satzung so weit wie möglich verlängert werden. Hier besteht Handlungsbedarf für die Stadt“, so Dr. Krümpelmann abschließend.