
„SPD und BfGT sind der Auffassung, dass der notwendige Gütersloher Bedarf an Gewerbeflächen durch interkommunale Lösungen besser erfüllt werden kann als durch Großflächen mit den bekannten Problemen von Verkehr und Natureingriff. Neben dem auch von der Bezirksregierung empfohlenen interkommunalen Gewerbegebiet in Halle besteht die Möglichkeit zur Ausweisung von neuen Gewerbeflächen an der Marienfelder Straße in westlicher Richtung, diese Flächen grenzen direkt an bestehende Harsewinkeler Industrieansiedlungen und könnten gemeinsam mit der Stadt Harsewinkel als interkommunales Gewerbegebiet entwickelt werden“, mit diesen Worten erläuterte der planungspolitische Sprecher der SPD- Fraktion Dr. Thomas Krümpelmann den gemeinsamen Antrag mit der BfGT.
Der Antrag von SPD und BfGT besagt im Kern, dass das Gewerbeflächenkonzept der Stadt Gütersloh unter Einbeziehung des Interkommunalen Gewerbegebietes mit der Stadt Halle sowie der Prüfung eines Interkommunalen Gewerbegebiets mit der Stadt Harsewinkel auf den Flächen zwischen Marienfelder Straße und TWE in Richtung Harsewinkel beschlossen werden soll. Die Verwaltung soll zudem beauftragt werden, die notwendigen Schritte und Planungen zum Gewerbegebiet an der Marienfelder Straße weiter voranzutreiben.
Neben dem von der Bezirksregierung eindeutig empfohlenen Interkommunalen Gewerbegebiet in Halle mit seiner sehr guten Anbindung an Bahn und Autobahn besteht die Möglichkeit, an der Marienfelder Straße in westlicher Richtung Flächen mit perspektivischen Erweiterungspotenzial zu projektieren, die direkt an bestehende Harsewinkeler Industrieansiedlungen grenzen.
Die Vorteile dieses Standortes bestehen in der wesentlich besseren Verkehrsanbindung, in der Minimierung des Eingriffs in Natur- und Umwelt sowie Agrarflächen sowie der Reduzierung von Infrastrukturmaßnahmen durch Nutzung vorhandener Verkehrswege und der Entlastung der Gütersloher Kreuzungsbereiche Marienfelder Straße /Ring und Herzebrocker Straße – Ring.