Verfahren für einen Bürgerhaushalt 2011

„In Gütersloh besteht ein starkes Interesse an einer größeren Bürgerbeteiligung bei der Finanzplanung der Stadt. Das Verfahren eines „Bürgerhaushaltes“ bietet für die Bürgerinnen und Bürger einer Kommune die Möglichkeit, bei der Verwendung der finanziellen Mittel zur Gestaltung des kommunalen Lebens mitzusprechen und eigene Vorstellungen dazu zu entwickeln. Dies ist gerade in Zeiten besonderer finanzieller Schwierigkeiten für die Kommunen eine Chance, Akzeptanz in der Bürgerschaft für manchmal auch nicht „populäre“ Entscheidungen zu gewinnen. Mit Blick auf den städtischen Haushalt 2011 haben die Fraktionen von SPD und BfGT deshalb einen Antrag für ein Verfahren zur Erstellung eines Bürgerhaushaltes 2011 gestellt“, mit diesen Worten erläuterten die Fraktionsvorsitzenden Thomas Ostermann und Nobby Morkes den Gemeinschaftsantrag im Finanzausschuss.

Der Antrag zur Erstellung eines Bürgerhaushaltes für Gütersloh hat folgende Punkte zum Inhalt:
1.) Der Bürgerhaushalt hat den Charakter eines langfristigen und kontinuierlichen Pilotprojektes für eine Bürgerbeteiligung an der Finanzplanung der Stadt Gütersloh. Die letztendliche Entscheidungshoheit über den Haushaltsplan liegt gemäß Gemeindeordnung NRW beim Rat der Stadt Gütersloh.
2.) Die Bürgerbeteiligung und deren Entscheidungsprozess müssen zeitgleich mit der Haushaltsdiskussion stattfinden, damit die Ergebnisse rechtzeitig zum Haushaltsbeschluss vorliegen.
3.) Die Bürgerinnen und Bürger werden über das Internet und auch im Rahmen von Bürgerversammlungen an dem Verfahren zum Gütersloher Bürgerhaushalt 2011 auf der Grundlage der Finanzplanung der Stadt beteiligt. Dies geschieht durch eine zentrale Bürgerversammlung und Versammlungen in den Ortsteilen, wobei den Bürgerinnen und Bürgern sowohl die Möglichkeit von Nachfragen als auch der Formulierung eigener Vorschläge gegeben wird. Der zeitliche Rahmen reicht von Ende November bis Ende Januar.
4.) Nach Abschluss der Haushaltsberatungen werden die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger sowie deren Umsetzung in den Haushaltsbeschluss auf einer zentralen Abschlussveranstaltung evaluiert. Dabei wird der Verwaltung und der Politik die Möglichkeit gegeben, ihre Entscheidungen zum Haushalt in der Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erläutern.
5.) Bei der Darstellung und Vermittlung des Verfahrens des Bürgerhaushalts in der Öffentlichkeit werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt.
Die Voraussetzung für eine größere Akzeptanz der städtischen Finanzentscheidungen bei der Bürgerschaft ist allerdings, die Bürgerinnen und Bürger möglichst verständlich und umfassend zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, eigene Prioritäten in Bezug auf die Verwendung der städtischen Gelder zu formulieren. Diesem Ziel dient das Verfahren eines Bürgerhaushaltes, das in den Städten Hürth und Essen bereits in diesem Jahr durchgeführt wurde.
„Auf dieser Basis besteht die Chance, einen gemeinsamen Haushalt aufzustellen, der die Belange der Gemeinschaft ins Auge fasst und nicht zu einem Verteilungskampf führt, in dem sich letztlich immer die Stärkeren durchsetzen“, so die Fraktionsvorsitzenden Ostermann und Morkes abschließend.