
„Die Klarstellung der Landesregulierungsbehörde, dass für die Stadtwerke kein rechtlicher Zwang zur Gründung einer separaten Netzgesellschaft und damit zur Entflechtung der verschiedenen Sparten des Energieversorgers besteht, ist zu begrüßen. Jetzt können wir über die wichtigen Fragen, wie die optimale wirtschaftliche Ausrichtung der Stadtwerke unter veränderten Rahmen- und Marktbedingungen für die Zukunft gestaltet wird, ohne diesen rechtlichen Zwangspunkt entscheiden“, mit diesen Worten kommentierte Dr. Siegfried Bethlehem, stellvertretender SPD- Fraktionsvorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke, die Rechtsauskunft der Landesregulierungsbehörde.
Für die lange Diskussion um die Struktur der Stadtwerke Gütersloh war das neue Energiewirtschaftsrecht, das auch für kommunale Energieversorger eine Entflechtung der Sparten Erzeugung, Netzbetrieb und Vertrieb rechtlich vorschreibt, ein entscheidender Ausgangspunkt. Alle bisherigen Gutachten zu den Gütersloher Stadtwerken waren eindeutig davon ausgegangen, dass eine Entflechtung wegen der Beteiligung der Stadtwerke Bielefeld an Gütersloh rechtlich zwingend sei. Vor diesem Hintergrund stellt die aktuelle Rechtsauskunft der Landesregulierungsbehörde ein nicht-erwartbares Ergebnis dar, aber sie schafft Klarheit, dass für Gütersloh kein rechtlicher Zwang für eine Netzgesellschaft besteht.
Der erwartete rechtliche Zwang zu einer notwendigen Entflechtung einerseits und die Veränderungen auf den Energiemärkten verbunden mit Anforderungen an mehr wirtschaftliche Effizienzsteigerung durch Synergien andererseits haben zu den verschiedenen Modellen, u. a. Kooperationsgesellschaft mit Bielefeld, große oder kleine Netzgesellschaft, geführt. Da in der politischen Debatte um die Stadtwerke die verschiedenen Gutachten und eine notwendige Entflechtung angezweifelt wurden, sind Entscheidungen vertagt worden.
„Um diesen Schwebezustand zu beenden, haben wir als SPD zusammen mit der Bürgermeisterin die Anfrage an die Regulierungsbehörde auf den Weg gebracht. Wir wollten in der Rechtsfrage Klarheit und haben auch eine Rechtsauskunft vor der Kommunalwahl nicht gefürchtet. So war der tatsächliche Ablauf in dieser Frage“, führte Dr. Bethlehem weiter aus.
Für die SPD ist die Rechtsfrage ein wichtiger Teilaspekt, aber entscheidend bleibt die zukünftige Gestaltung und Ausrichtung der Stadtwerke Gütersloh.
„Nachdem die Rechtsfrage eines Entflechtungszwanges geklärt ist, bleibt nach wie vor zu entscheiden,wie die Stadtwerke Gütersloh unter den veränderten Rahmenbedingungen der Energiemärkte am besten und wirtschaftlich optimal für die Zukunft ausgerichtet werden können, und welchen Nutzen die verstärkte Kooperation mit einem starken Partner wie Bielefeld für Gütersloh bringen kann“, so Dr. Bethlehem abschließend.