Eine separate Kommunalwahl am 30. August stärkt nicht die Wahlbeteiligung

„Alle demokratischen Parteien sollten ein Interesse an einer hohen Wahlbeteiligung haben. Die Landesregierung sollte deshalb sofort Abstand von dem zusätzlichen Termin für die Kommunalwahl am 30. August nehmen, denn auch dieser Termin dient nicht der Wahlbeteiligung, und es bestehen zudem erhebliche rechtliche Zweifel“, so fasst die Fraktionsvorsitzende Ingrid Tiedtke- Strandt die Position der SPD zusammen. Grundlage für diese Einschätzung ist ein Kurzgutachten von Prof. Dr. Frank Bätge von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW. Prof. Bätge hatte bereits in der öffentlichen Anhörung des Landtages im Mai 2008 die nunmehr bestätigten Bedenken gegen das Gesetz von CDU und FDP vorgetragen. Auch wenn man den im Urteil nochmals dargelegten Gründen der Landesregierung für ihre ursprüngliche Gesetzesinitiative folge, so bleibt aus rechtlicher Sicht für Prof. Bätge nur übrig, die Kommunalwahlen gemeinsam mit den Bundestagswahlen am 27. September durchzuführen.

Auch nach aktuellen Umfragen ist eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der Auffassung, dass die Kosten für einen eigenständigen Kommunalwahltermin mit 42 Mio. Euro nicht akzeptabel sind. Wenn der NRW- Innenminister jetzt behauptet, der 30. August sei als Wahltermin rechtlich zulässig, so kann man dem kaum Glauben schenken, denn dies wurde auch stets für den Termin am 7. Juni bis zu der Niederlage vor Gericht behauptet, betont Tiedtke- Strandt.

„Wir haben in Gütersloh gerade verantwortungsvoll den Haushalt 2009 und eine wichtige Konsolidierung beschlossen. Eine separate Kommunalwahl kostet Städte und Gemeinden in NRW insgesamt 42 Millionen Euro zusätzlich. Für Gütersloh sind das ca. 50.000 € zusätzliche Kosten, das ist unnötig und auch nicht verantwortbar. Wir sollten als Stadt Gütersloh dagegen klar Stellung beziehen und die Landesregierung auffordern, die Wahlen am 27. September zusammen mit der Bundestagswahl durchzuführen. Dies wäre ein klares Zeichen dafür, dass eine hohe Wahlbeteiligung und die demokratische Mitbestimmung der Bürger erwünscht sind“, so Tiedtke- Strandt abschließend.