„Die bewährten Strukturen und auch die Zukunft der kommunalen Sparkassen werden durch das von der Landesregierung geplante neue Sparkassen Gesetz NRW gefährdet. Mit dem Gesetzesentwurf wird die gemeinnützige Verwendung von Gewinnen als wesentliches Merkmal der Sparkassen ohne Grund zu Gunsten der allgemeinen Form einer Gemeinwohlorientierung aufgegeben. Der Entwurf sieht zudem einen möglichen Zwangsverbund mit privaten Banken vor, wodurch die Eigenständigkeit der Sparkassen massiv eingeschränkt wird. Die Einführung eines so genannten Trägerkapitals ist wirtschaftlich unnötig und kann die Grundlage für eine Privatisierung der Sparkassen bieten. Gegen diese Pläne sollte der Rat mit einer Resolution ein deutliches Signal setzen“, mit diesen Worten erläuterte die Fraktionsvorsitzende, Ingrid Tiedtke- Strandt, den SPD- Ratsantrag.
Der Gesetzesentwurf der CDU- Landesregierung wird von den beiden Sparkassenverbänden Rheinland und Westfalen sowie von den Kommunalen Spitzenverbänden als Gefährdung der bewährten öffentlich- rechtlichen Strukturen der kommunalen Sparkassen eindeutig abgelehnt.
•Die neuen Regelungen zur Verwendung des Jahresüberschusses fördern eine kurzfristige Orientierung allein an fiskalischen Interessen. Anders als andere Banken können Sparkassen Eigenkapital nur aus erwirtschafteten Gewinnen bilden. Die geplante voll umfängliche Ausschüttungsmöglichkeit birgt die Gefahr, dass die Sparkassen nicht mehr a priori ihr Eigenkapital stärken können, und somit die Basis für ihren öffentlichen Auftrag nicht mehr gesichert ist Der Gesetzesentwurf hebt zudem die bisher geltende Gemeinnützigkeitsbindung bei der Verwendung von Gewinnen auf, von der im Jahr 2007 Projekte in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport durch eine Förderung von landesweit 155 Millionen Euro profitiert haben.
•Der Entwurf sieht einen möglichen Zwangsverbund mit privaten Banken vor, der – einmalig im Vergleich zu anderen Bundesländern – gesetzlich die öffentlich-rechtliche Sparkasse mit der privatrechtlichen Aktiengesellschaft verbindet. Die Verfassung der Sparkasse ist, anders als Aktiengesellschaften oder Privatunternehmen, nicht auf Gewinnmaximierung ausgelegt und hat damit auch andere Aufgaben übernommen. Daher kann sie nicht mit den Maximen einer privaten Gesellschaftsform alleine geführt werden.
•Die Einführung eines Trägerkapitals ist wirtschaftlich nicht notwendig und in rechtlicher Hinsicht, mit Blick auf das EU- Recht, äußerst problematisch. Es ist weder notwendig, um die kommunale Bindung zu dokumentieren, noch ein geeignetes Steuerungsinstrument zur Bemessung künftiger Ertrags- oder Ausschüttungsziele. Mit der Einführung sind aber erhebliche Risiken bei einer Überprüfung durch die europäischen Gerichte zu erkennen, in deren Folge die Gefahr einer Privatisierung der kommunalen Sparkassen entstehen kann
„Die Sparkasse Gütersloh ist, ebenso wie die kommunalen Sparkassen insgesamt, ein wichtiger Finanzpartner für kleine und mittelständische Unternehmen in der Region, indem sie Existenzgründungen, neu geschaffene Arbeitsplätze und Investitionen des Handwerks finanziert und damit für die Wirtschaftsentwicklung in der Region eine wichtige Funktion erfüllt. Gütersloh sollte wie andere Städte in NRW, z. B. Mönchengladbach, gegen die negativen Folgen des geplanten Sparkassen Gesetzes ein deutliches Signal setzen“, so Tiedtke- Strandt abschließend.