Einhalten der internationalen Sozialstandards bei Beschaffungen und Vergaben der Stadt gefordert

„Die Stadt Gütersloh sollte bei ihren Beschaffungen und Vergaben auf das Einhalten der Kernarbeitsnormen und Sozialstandards der Internationalen Arbeits-Organisation ILO und des Verbots der ausbeuterischen Kinderarbeit achten. Bei Beschaffungen oder Aufträgen der Stadt sollen Lieferanten und Auftragsnehmer über ein Fair- Trade- Label oder eine Selbstverpflichtung den Nachweis erbringen, dass bei ihren Produkten dieses Mindestmaß an internationalen Sozialstandards eingehalten wurde. Zahlreiche Städte, wie z.B. München, Bonn, Gelsenkirchen, Stuttgart, Landshut und aktuell Freiburg haben Beschlüsse gegen den Bezug von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit bereits gefasst. Die Stadt Gütersloh sollte diesem Beispiel folgen und das Einhalten der internationalen Sozialstandards für ihre Beschaffungen und Vergaben verbindlich einfordern.“ Mit diesen Worten erläuterte Thomas Ostermann den SPD- Antrag im Hauptausschuss.

Der SPD- Antrag besagt, dass bei Beschaffungen und Ausschreibungen der Stadt Gütersloh für Dienstkleidung / Lederwaren / Stoffe, Spielwaren und Natur- und Pflastersteine künftig – sofern verfügbar – nur Produkte berücksichtigt werden sollen, die unter Beachtung der ILO-Sozialstandards produziert wurden. Die Stadt soll also nur noch Produkte berücksichtigen, die unter Beachtung der Sozialstandards der Internationalen Arbeits-Organisation ILO Nr. 29/105, 87,98,100,111 und 138 und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit oder im Sinne der UN – Kinderrechtskonvention, Artikel 32 – 37 hergestellt werden.
Der Nachweis ist von den Herstellern entweder durch ein Fair- Trade- Label oder durch eine Selbstverpflichtung in Form eines Sozialkodexes für sich und ihre Zulieferer zu erbringen. Firmen, zu denen bereits Lieferbeziehungen bestehen, sollen für eine Übergangszeit von einem Jahr die Möglichkeit haben, die Einhaltung der ILO Sozialstandards und den Ausschluss ausbeuterischer Kinderarbeit gegenüber Ihren Zuliefererbetrieben sicherzustellen.
Darüber hinaus soll die Stadt auch bei ihren Eigenbetrieben sowie städtischen Gesellschaften darauf hinwirken, dass die internationalen Sozialstandards eingehalten werden.

„Die Kommunen als größter öffentlicher Auftraggeber in Deutschland haben nicht nur eine große ökonomische Bedeutung, sondern ihnen kommt auch eine Vorbildfunktion zu. Dies gilt auch im moralischen Bereich und in dem Bemühen um eine nachhaltige und sozial gerechte Politik, die auf die Einhaltung von sozialen Mindeststandards und auf das Verbot von Kinderarbeit ausgerichtet ist. In Zeiten der Globalisierung mit ihren Risiken des Sozialabbaus und der ausbeuterischen Produktion ist es wichtig, dass wir als Stadt einen lokalen Beitrag zur Einhaltung der internationalen Sozialstandards leisten,“ so Ostermann abschließend.