Mieterhöhungen für städtische Wohnungen sachlich nicht begründbar

Kurt Schrader

„Die von CDU und Grünen durchgesetzte Mieterhöhung für freifinanzierte städtische Wohnung betrifft rund 550 Wohnungen in Gütersloh und ist sachlich nicht begründbar, denn der Mietspiegel ist seit 2003 unverändert. Hier wurde einfach gegen die Interessen der Mieterinnen und Mieter entschieden.“ Mit diesen deutlichen Worten kritisierte Ratsherr Kurt Schrader die Entscheidung im Grundstücksausschuss.

Mieterhöhungen wurden in städtischen Wohnungen bisher in der Sache stets nachvollziehbar nach Investitionen wie etwa Modernisierungsmaßnahmen
durchgeführt. Im aktuellen Fall gab es aber nur den Wunsch der Wohnungsbaugesellschaft und keine sachlichen Gründe für eine Mieterhöhung.

CDU und Grüne sowie BfGT haben hier einfach eine allgemeine Mieterhöhung durchgesetzt, weil diese prinzipiell rechtlich möglich ist. Die Belange der Mieter in den städtischen Wohnungen, die zumeist über eher geringere Einkommen verfügen, wurden nicht berücksichtigt.

„Es ist schon erstaunlich, wenn sich Ratsmitglieder wie die Herren Kollmeyer und Piepenbrock deutlich für eine allgemeine Mieterhöhung einsetzen und dabei den sozialen Aspekt, nämlich die Interessen von Mieterinnen und Mietern, ausblenden,“ so
Kurt Schrader abschließend.