Rat soll Rücknahme der geplanten Landeskürzungen im Weiterbildungsbereich fordern

„Die von der Landesregierung geplanten Kürzungen im Bereich des Weiterbildungsgesetzes um 18 Millionen Euro gefährden die Arbeit aller Weiterbildungsträger und damit das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Weiterbildung. Dies betrifft die Volkshochschule Gütersloh ebenso wie andere Weiterbildungsträger der Kirchen und Verbände. Der Rat der Stadt Gütersloh sollte mit einem klaren Beschluss die Landesregierung zur Rücknahme der geplanten Kürzungen auffordern,“ so erläuterte der schulpolitische Sprecher der SPD- Fraktion, Thomas Ostermann, den SPD- Antrag im Ausschuss für Schule und Bildung.

Nach den Kürzungen der Landesförderung in den Jahren von 2003 bis 2006 um insgesamt 20 % würde diese erneute Kürzung bedeuten, dass die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz von rd. 120 Millionen im Jahr 2002 auf rd. 78 Millionen – also um 42 Millionen – im Jahr 2007 reduziert würde. Knapp 40 % Kürzung gehen allen Trägern an die Substanz. Eine solche Kürzung können die Träger weder durch Eigenmittel noch – unter sozialen Aspekten – durch erhöhte Entgelte auffangen. Diese finanzielle Notlage würde die Einrichtungen dazu zwingen, nur noch zumindest kostendeckende Veranstaltungen anzubieten und sich von nicht profitablen Angeboten zu trennen. Dies würde aber die Ausgrenzungen der Menschen aus einkommensschwachen und bildungsfernen Milieus von Bildungsangeboten verstärken.

Wenn die Landesregierung als „Quasi- Kompensation“ für die Kürzung der Landesförderung 12 Millionen Fördergelder aus Europamitteln in Aussicht stellt, handelt es sich um eine Mogelpackung und eine Irreführung der Öffentlichkeit. Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) sind projektbezogen, zeitlich befristet, unterliegen Zweckbindungen sowie thematischen Einschränkungen und setzen vor allem eine Eigenbeteiligung der Einrichtungen in Höhe von 50 % voraus. Das heißt auf 12 Millionen Euro an Europageldern müssten die Träger ihrerseits weitere 12 Millionen drauflegen, und dies bei einer um 40 % gekürzten Landesförderung und damit reduzierter Finanzkapazität.

„Um das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Weiterbildung nicht in gravierender Weise einzuschränken, darf in diesem Bereich nicht weiter gekürzt werden. Darüber hinaus muss daran erinnert werden, dass die CDU-Landtagsfraktion im April 2005, also kurz vor der Landtagswahl, einen Antrag zur Weiterbildung im Landtag eingebracht hat, in dem die Rücknahme der Kürzungen aus den Jahren 2004 und 2005 noch vollmundig versprochen wurde,“ so Thomas Ostermann abschließend