Verkauf städtischer Gebäude und Wohnungen nur begrenzt und sozialverträglich machbar

Dr. Thomas Krümpelmann

Die Verwaltungsvorlage, die im Grundstücksausschuss beraten und zurück gestellt wurde, sieht den Verkauf von 74 Gebäuden und damit den Verkauf von zahlreichen Wohnungen der Stadt vor. „Der Verkauf von insgesamt 74 Gebäuden durch die Stadt wird in dieser Form von der SPD- Fraktion abgelehnt. Ein Verkauf städtischer Gebäude und Wohnungen kann nur in einem begrenzten Umfang und vor allem sozialverträglich erfolgen“, so fasste der planungspolitische Sprecher der SPD, Dr. Thomas Krümpelmann, die Position seiner Fraktion zusammen.

Für die SPD ist der Verkauf einzelner leerstehender Gebäude vorstellbar, wenn deren Renovierung und Neuvermietung unwirtschaftlich sind, oder wenn ein Interesse der Mieter am Kauf besteht. Unter diesen Kriterien des Leerstands, der Unwirtschaftlichkeit und der Sozialverträglichkeit ist die Zahl verkaufbarer Gebäude deutlich geringer als die von der Verwaltung genannten 74. Im übrigen ist ein begrenzter und sozialverträglich gestalteter Verkauf städtischer Gebäude ein seit Jahren in Gütersloh praktiziertes Verfahren.

Der Verkauf vermieteter Wohnungen ist nach Auffassung der SPD nur in Ausnahmefällen möglich, wenn der Käufer eine lokal tätige, gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft wie z. B. die Kreisheimstätte, der Gütersloher Bauverein oder die Ravensberger Heimstätte ist, oder wenn ein Mieter ein Haus kauft und den Mietvertrag seiner Hausnachbarn dauerhaft fortführt.

„Wir brauchen in Gütersloh günstige und bezahlbare Wohnungen gerade für Familien und Menschen mit geringerem Einkommen. Aus diesem Grund muss die Stadt auf dem hiesigen Wohnungsmarkt mit einer ausreichenden Zahl von Wohnungen präsent sein und bleiben. Ein Verkauf städtischer Gebäude und Wohnungen kann nur sehr begrenzt und stets sozialverträglich durchgeführt werden“, so Dr. Krümpelmann abschließend.