Gewerbegebiete Trendelheide, Hüttenbrink und Lupinenweg notwendig für den Wirtschaftsstandort Gütersloh

Dr. Thomas Krümpelmann
Dr. Thomas Krümpelmann

„Die geplanten Gewerbegebiete Trendelheide, Hüttenbrink und Lupinenweg sind für die wirtschaftliche Entwicklung in Gütersloh notwendig. Die Ablehnung bzw. Verkleinerung dieser Flächen durch die CDU ist sachlich nicht begründbar, und die Alternativvorschläge wie u. a. das interkommunale Gewerbegebiet mit Verl sind einfach unrealistisch. Die SPD wird im Planungsausschuss deshalb den Verwaltungsvorschlag für Trendelheide und Hüttenbrink unterstützen und das Gewerbegebiet Lupinenweg erneut beantragen.“ Mit diesen Worten erläuterte der planungspolitische Sprecher, Dr. Thomas Krümpelmann, die Position der SPD zum Gütersloher Flächennutzungsplan (FNP).

Für das FNP- Verfahren hat die Verwaltung einen Vorentwurf erarbeitet, der an der Trendelheide eine größere Gewerbefläche von etwa 30 ha vorsah und ebenfalls die Flächen am Lupinenweg und am Hüttenbrink enthielt. Im Sommer 2005 hat die CDU beim Beschluss für die Bürgerbeteiligung über den Vorentwurf die Streichung des Lupinenwegs und die Verkleinerung des Hüttenbrinks durchgesetzt. Der CDU- Versuch einer erneuten Ausweisung der Flächen am Flupplatz als Ausgleich für diese Flächen wurde bereits damals als unrealistisch im Planungsausschuss abgelehnt.

Der nächste FNP – Vorschlag der CDU war ein neues Interkommunales Gewerbegebiet mit Verl in Spexard längs der A2 und wurde inzwischen von der Verwaltung geprüft. Der als zwingend betrachtete neue Autobahnanschluss für dieses Gewerbegebiet ist nach Gesprächen mit den zuständigen Behörden durch neue Gewerbeflächen allein nicht zu begründen. Frühere Anfragen aus Verl zu dieser Frage sind auch schon abgelehnt worden. Wesentlich ist zudem, dass große Teilflächen eines solchen Gewerbegebietes im größten Waldgebiet Verls, hinter der Spexarder Waldsiedlung, liegen. Dies ist ökologisch äußerst problematisch und mit hohem Ausgleichsanspruch verbunden, wenn nicht sogar unzulässig.

Aktuell kommt aus der CDU mit Unterstützung der Grünen der Vorschlag, im Entwurf des FNP für die Offenlage auch auf die Gewerbefläche Trendelheide zu verzichten. Als Begründung wird nur vorgetragen, dass die Fläche nicht im GEP enthalten ist. Das gilt aber aufgrund der Entwicklung der Gütersloher Gewerbeflächen im Rahmen der Aufstellung des GEP für alle neuen Vorschläge.

Die Alternativvorschläge der CDU und der Grünen sind entweder unrealistisch und im Widerspruch zu bisherigen Auswahlkriterien wie die Flächen zwischen ‚Postdamm und B61’ in Höhe der Kreuzung Stadtring Nordhorn/B 61 oder deutlich kleiner wie der Vorschlag ‚Wiedenbrücker Strasse /Ecke Stadtring Kattenstroth’, der in der Größe eher der Erweiterung des Gewerbegebiets Lupinenweg entspricht. Hier steht der Planung aber die Verbindung des Grünzugs ‚Auf dem Eickholt’ über Ausgleichsflächen am Stadtring Kattenstroth mit dem Waldgebiet um den Hof Schledebrück entgegen.

Für die SPD sind die im Vorentwurf vorgeschlagenen Gewerbeflächen von der Verwaltung und dem beauftragten Planungsbüro aus Hamburg in einem nachvollziehbaren Verfahren nach vernünftigen Kriterien ausgewählt worden. Auch die von CDU und Grünen aktuell vorgeschlagenen Flächen sind dabei mitgeprüft und gegenüber den Flächen des Vorentwurfs eindeutig schlechter bewertet worden.

„Die CDU betreibt bei den Gewerbeflächen einen sachlich nicht begründbaren Schlingerkurs, der dem Wirtschaftsstandort Gütersloh schadet. Für die neuen FNP- Änderungen wurden von CDU und Grünen bisher keine inhaltlichen Argumente vorgebracht. Darum werden wir in der Sitzung am 23.6. den Vorschlag der Verwaltung für Trendelheide und Hüttenbrink unterstützen und die Gewerbefläche Lupinenweg – eine leicht erschließbare Gewerbefläche, nah an der Anschlussstelle der A2 – erneut beantragen“, so Dr. Thomas Krümpelmann abschließend.