
„Die soziale und finanzielle Lage von Familien, die das Arbeitslosengeld II beziehen, darf nicht dazu führen, dass Kinder aus diesen Familien in der Wahrnehmung ihrer Bildungschancen beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund sollte die Stadt die Kosten für den Eigenanteil der Eltern an den Schulbuchkosten für die Kinder dieser Personengruppe übernehmen.“ Mit diesen Worten erläuterte der schulpolitische Sprecher der SPD- Fraktion, Thomas Ostermann, den Dringlichkeitsantrag seiner Fraktion für die Sitzung des nächsten Schulausschusses.
Die Dringlichkeit des Antrages ergebe sich daraus, dass die Lernmittelfreiheit für Kinder von ALG II – Empfängern so schnell wie möglich, also ab dem kommenden Schuljahr, gelten sollte. Deshalb müsse noch vor den Sommerferien entschieden werden.
Ziel des Antrages sei es, dass die soziale Lage von Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen, nicht zu einem Hemmnis für die Bildungsbeteiligung ihrer Kinder werden dürfe. Die soziale und finanzielle Lage von Familien, die das Arbeitslosengeld II beziehen, darf nicht dazu führen, dass Kinder aus diesen Familien in der Wahrnehmung ihrer Bildungschancen beeinträchtigt werden, was durch die Übernahme eines z.T. nicht geringen Eigenanteils an den Kosten für Schulbücher gegeben wäre. Aus diesem Grund solle die Stadt die Kosten für den Eigenanteil an den Schulbuchkosten übernehmen und somit die Lernmittelfreiheit für Kinder von ALG II – Empfängern sicherstellen, denn gerade eine gute Schulbildung für Kinder ermögliche es diesen, einen Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt zu finden.
Bei der Übernahme dieser Schulbuchkosten durch die Stadt sei natürlich sicher zu stellen, dass keine vermeidbaren Kosten entstehen. Aus diesem Grund sollten noch benutzbare Bücher wiederverwendet werden. Auf diese Weise könne auch ein erzieherisches Ziel erreicht werden, indem die Schüler darauf achten, Bücher sorgfältig zu behandeln, weil sie wieder verwendet werden sollen.
„Die soziale und finanzielle Lage von Familien mit ALG II – Bezug darf nicht die Bildungsbeteiligung ihrer Kinder blockieren, deshalb muss die Stadt die Lernmittelfreiheit für diese Gruppe sicherstellen“, so Thomas Ostermann abschließend.