
„Wenn die Landesregierung die geplante Kürzung der Personalkostenzuschüsse für Frauenhäuser um 30 v.H. durchsetzt, dann droht auch in Gütersloh eine Reduzierung der Frauenhausplätze. Diese Kürzung würde eine wichtige sozialpolitische Einrichtung in unserer Stadt gefährden. Aus diesem Grund sollte der Rat, wie bereits in anderen Kommunen geschehen, die Landesregierung zur Rücknahme der geplanten Kürzungen auffordern,“ mit diesen Worten erläuterte die Fraktionsvorsitzende, Ingrid Tiedtke- Strandt, den SPD- Antrag für die nächste Ratssitzung.
Das Land NRW fördert derzeit insgesamt 63 Zufluchtsstätten für Frauen und Kinder (Frauenhäuser), die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Die Frauenhäuser haben bisher Landeszuschüsse in Höhe von 60 bis 80 % der tatsächlichen Personalkosten für vier Personalstellen erhalten. Frauenhäuser sind unverzichtbarer Bestandteil des Hilfesystems für Opfer von häuslicher Gewalt, indem sie den von Gewalt betroffenen oder bedrohten Frauen schnell und unbürokratisch Schutz und Hilfe bieten. Für fast 5.000 Frauen und ebenso viele Kinder sind die Frauenhäuser in NRW jährlich der einzige Zufluchtsort.
Die Landesregierung plant jetzt die Personalkostenzuschüsse für Frauenhäuser um 30% zu kürzen, was zukünftig faktisch dem Wegfall einer Personalstelle entspricht. Die absehbaren Folgen für die gewaltbetroffenen Frauen und Kinder sind fatal, denn es droht eine Reduzierung der Frauenhausplätze um 20% bei derzeit gleichbleibend hohen bzw. steigenden Belegungszahlen.
Welche sozialpolitische Bedeutung den Frauenhäusern zukomme, ist auch vor Ort an der Arbeit des Gütersloher Frauenhauses zu erkennen. Selbst das zuständige Landesministerium bezweifele fachlich nicht die Notwendigkeit der Frauenhäuser, aber es unterwirft sich dem Diktat der Finanzpolitik. „Notwendige Einsparungen auf Landesebene dürfen nicht zu einem ‚Kaputtsparen’ wichtiger sozialpolitischer Einrichtungen wie dem Frauenhaus führen. Ein Rückzug des Landes aus der sozialpolitischen Verantwortung und damit der Schutzpflicht gegenüber den Opfern von häuslicher Gewalt ist politisch nicht akzeptabel. Deshalb sollte der Rat der Stadt Gütersloh die Rücknahme der geplanten Kürzungen von der Landesregierung fordern,“ so Tiedtke- Strandt abschließend.